Zusätzliche Unterhaltspflichten – und die Unterhaltsbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltsbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf allgemeiner Erfahrung beruhende Richtsätze, die dem Rechtsanwender die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs des „angemessenen Unterhalts“ erleichtern sollen. Der Höhe nach sind sie auf den Durchschnittsfall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten ohne Rücksicht

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Kaufkraftunterschiede in der Unterhaltsberechnung

Bei der Bemessung des Unterhalts kann der Tatrichter zur Ermittlung des Kaufkraftunterschieds die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) ermittelten „vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern“ heranziehen.

Nachdem das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung der Verbrauchergeldparitäten

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Abfindungen und die Bemessung von Kindesunterhalt

Für die Verwendung einer arbeitsrechtlichen Abfindung zur Aufstockung des für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder maßgeblichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Ehegattenunterhalt.

Bei der Behandlung einer Abfindung sind die Besonderheiten zu beachten, die sich

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Neue Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die für den Oberlandesgerichtsbezirk geltenden Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst.

Diese Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle gelten für
  • die und
  • die .

Die Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“ sind zwischen den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgestimmt

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Verletzung der Unterhaltspflicht

Bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erfordert eine am Tatunrecht orientierte Strafzumessung die konkrete Feststellung, in welcher Höhe der Angeklagte seine Verpflichtung schuldhaft nicht erfüllte. Die pauschale Angabe, der Angeklagte sei „wenigstens zu Teilleistungen“ in der Lage gewesen, reicht nicht

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