Lohn

Die Unterhaltspflicht der Großeltern

Nicht nur Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt zahlen, solange diese zur Schule gehen oder sich noch in einer Ausbildung befinden. Dieselbe Verpflichtung kann auch die Großeltern eines Kindes treffen, wenn die Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt (§ 1607

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Mädchen

Barunterhalt und Betreuungsunterhalt – für das fremduntergebrachte Kind

Schuldet ein Elternteil nach dem Tod des anderen Elternteils seinem fremduntergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt, so ist der Betreuungsunterhalt grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts zu bemessen. Für einen davon abweichenden Betreuungsbedarf trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich darauf beruft. Das gilt grundsätzlich auch dann,

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Scheidung

Der unbegrenzt leistungspflichtige Unterhaltszahler

Ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt nicht allein aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig“. Eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höhe des Doppelten des höchsten darin (zur Zeit) ausgewiesenen Einkommensbetrags ist nicht ausgeschlossen. Übersteigt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen

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Betrug beim Unterhalt

Für eine vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht ist es nicht ausreichend, dass eine Unterhaltspflicht vom Betroffenen für möglich gehalten wird. Das Abwarten einer gerichtlichen Entscheidung über eine mögliche Unterhaltspflicht begründet noch keinen bedingten Vorsatz. Wird objektiv eine Unterhaltspflicht festgestellt, muss diese dem Betreffenden auch bewusst gewesen sein (zB. durch einen Titel

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Grunddienstbarkeit – und die Unterhaltspflicht der Dienstbarkeitsberechtigten

Sind die Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung des Grundstücks befugt, können sie voneinander in entsprechender Anwendung von § 745 Abs. 2 BGB eine Regelung verlangen, dass die Unterhaltungspflicht für die der Ausübung der Dienstbarkeit dienenden Anlagen einheitlich wahrgenommen wird, wenn anders eine geordnete

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Unterhaltsvorschuss – und der Schadensersatzanspruch des Landes

Der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht steht hinsichtlich des durch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entstandenen Schadens dem jeweiligen Land zu. Dieser Schadensersatzanspruch steht derjenigen öffentlichen Kasse zu, die die Aufwendungen für die an die Stelle der Unterhaltsleistungen tretenden Sozialleistungen zu tragen hat. Dies ist bei Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

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Vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht – und der Schadensersatzanspruch

Macht der Gläubiger einen (nicht der Restschuldbefreiung unterliegenden) Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern geltend, kann er sich hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs und der Unterhaltsbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in Höhe des Mindestunterhalts auf § 1612a BGB berufen, wenn bereits ein Titel aufgrund eines streitigen Urteils vorliegt, der den

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Unterhaltspflicht – und die Abänderung der Jugendamtsurkunde nach Volljährigkeit

Der die Abänderung seiner durch Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltspflicht begehrende Unterhaltsschuldner trägt die Beweislast für die Höhe seines Einkommens auch nach Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten. Die Herabsetzung der sich aus der Jugendamtsurkunde ergebenden Unterhaltspflicht des Vaters ist richtigerweise im Wege des Abänderungsantrags nach § 239 FamFG geltend zu machen. Auch

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Unterhalt für Kuckuckskind

Hat sich ein rechtlicher Vater durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, hat er dieser Verpflichtung Folge zu leisten, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. Ein rechtlicher Vater kann sich nur und erst dann auf die Vaterschaft eines anderen Mannes berufen, wenn die gesetzliche Vermutung seiner Vaterschaft

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Grundsicherung und Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt

Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

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Rentenkürzung wegen fiktiver gesetzlicher Unterhaltspflicht

Die Regelung des § 32 VersAusglG, wonach die Anpassung der Rentenkürzung wegen einer fiktiven gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nur für Regelsicherungssysteme und nicht für die ergänzende Altersversorgung vorgesehen ist, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Aussetzung der Rentenkürzung nach § 33 Abs. 1 VersAusglG

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Streitwert der Unterhaltsklage in der Auskunftsstufe bei zusammenveranlagten Ehegatten

Zur bisher streitigen Frage der Höhe der Beschwer, wenn der Unterhaltspflichtige und sein Ehegatte steuerlich zusammen veranlagt wurden und der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über sein Einkommen und zur Vorlage des Einkommensteuerbescheids verurteilt worden ist, hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes ist nach der

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Nachrichten

Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten

§ 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur

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Wartezeitkündigung

Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung nicht verpflichtet, dem Personalrat Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen können, mitzuteilen. Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sind deshalb ebenso wie dessen Lebensalter für die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung

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Kindesunterhalt und Kindergeld

Auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners für den Ehegattenunterhalt ist, wie der Bundesgerichtshof aktuell entschieden hat, der Kindesunterhalt mit dem um das (anteilige) Kindergeld geminderten Zahlbetrag (nicht mit dem Tabellenbetrag) abzuziehen. Der BGH hat vor zwei Monaten in einem Urteil die Streitfrage, ob der das Einkommen des Unterhaltspflichtigen

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Österreichische Unterhaltstitel

Zur Vollstreckbarkeit eines österreichischen Urteils auf Kindesunterhalt nach der EuGVVO musste jetzt der Bundesgerichtshof Stellung nehmen. Nach Art. 45 Abs. 2 Brüssel I-VO darf die zu vollstreckende ausländische Entscheidung keinesfalls in der Sache selbst nachgeprüft werden. Im Beschwerdeverfahren darf die Vollstreckbarerklärung nur aus einem der in den Artt. 34 und

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Pfändungsgrenze für ein paar Tage Arbeit

Der pfändbare Teil von Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, bestimmt sich laut § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO. Zur Sicherung des Existenzminimums des Arbeitnehmers und seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen weist § 850c Abs. 1 ZPO einen unpfändbaren Grundbetrag aus, der nach den Unterhaltspflichten

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Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt

Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gemäß § 1612 b Abs.

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„Klei mi ann Mors“

Wann berechtigt eine Beleidigung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses? Diese Frage stellte sich jetzt dem Arbeitsgericht Hamburg für eine auf plattdeutsch vorgebrachte Unhöflichkeit: Zwischen dem späteren Kläger und seiner Vorgesetzten kam es zu einem konfliktgeladenen Gespräch, in dem es unter anderem um einen Urlaubswunsch des Klägers ging. Dritte waren nicht

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Verletzung der Unterhaltspflicht

Bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erfordert eine am Tatunrecht orientierte Strafzumessung die konkrete Feststellung, in welcher Höhe der Angeklagte seine Verpflichtung schuldhaft nicht erfüllte. Die pauschale Angabe, der Angeklagte sei „wenigstens zu Teilleistungen“ in der Lage gewesen, reicht nicht aus. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 8. Juni 2009 – 1

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Nachehelicher Unterhalt und Altersvorsorge

Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nicht darauf an, ob bereits während der Ehezeit Beiträge

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Kindergeld trotz Vollzeitbeschäftigung

Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten lässt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster den Kindergeldanspruch für die Zeiten der Berufsausbildung selbst dann nicht entfallen, wenn hierdurch der gesetzliche Jahresgrenzbetrag eigener Einkünfte des Kindes überschritten wird. In dem jetzt vom FG Münster entschiedenen Streitfall absolvierte die Tochter des Klägers

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Hartz IV und erhaltener Unterhalt

Ein Hartz IV-Empfänger muss sich, wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Entscheidung betont, nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen. Bei einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Grundsicherung bezieht, darf ein gegen einen Elternteil bestehender Unterhaltsanspruch bei der Leistungsberechnung grundsätzlich nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der

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Studienbeiträge in Bayern

Die Erhebung allgemeiner Studienbeiträge von bis zu 500 € pro Semester ist, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof jetzt urteilte, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Dem Urteil des BayVerfGH liegt die Popularklage von mehr als 1.200 Antragsteller zugrunde, nach deren Ansicht die Regelungen des Art. 71 Abs. 1, 4, 5 und

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Nachehelicher Krankheitsunterhalt

Der Bundesgerichtshofs hatte sich aktuell erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach § 1578 b BGB zeitlich befristet werden darf. In dem jetzt zur Entscheidung durch den BGH anstehenden Fall hatten die Parteien im Jahre 1972 geheiratet, als die Klägerin 16 Jahre

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Kein Kindergeld fürs Sozialamt

Der Bundesfinanzhof hat jetzt nochmals seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass das Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind, das überwiegend auf Kosten des Sozialleistungsträgers in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, nicht an den Sozialleistungsträger auszuzahlen (abzuzweigen) ist, wenn der Kindergeldberechtigte zusätzliche Aufwendungen für das Kind mindestens die Höhe des Kindergeldes erbringt. In

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Kontopfändungsschutz – P-Konto beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat nach 1½-jähriger Beratung soeben das  Gesetz  zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto, das sogenannte „P-Konto“, eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 € pro Monat bei Ledigen

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Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat im Rahmen der Benehmensherstellung zu einer beabsichtigten Probezeitkündigung nicht das Lebensalter und die ihm bekannten Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mit, führt dies nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung innerhalb der sechsmonatigen

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Nicht ausgenutzte Steuerermäßigungsbeträge für Handwerkerleistungen

Der Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG ist nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Im Jahr 2006 nahmen die Kläger des jetzt vom BGH entschiedenen Falls Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen in Anspruch. Die von den Klägern geltend gemachte Steuerermäßigung nach § 35a EStG in

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Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach der Unterhaltsreform

Zum Jahresbeginn 2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten und damit auch neue Regeln für den Unterhalt, den geschiedene Ehegatten verlangen können, wenn sie die (gemeinsamen) Kinder betreuen. Der Bundesgerichtshof hatte jetzt erstmals Gelegenheit, zu der aktuellen gesetzlichen Regelung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB und insbesondere zur Dauer

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Unterhaltsberechnung bei neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten

Schuldet der Unterhaltspflichtige neben dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten auch nachehelich geborenen Kindern oder einem neuen Ehegatten Unterhalt, sind die neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten regelmäßig auch bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB) der geschiedenen Ehe zu berücksichtigen. Soweit ein nachehelicher Karrieresprung lediglich einen neu hinzugetretenen Unterhaltsbedarf auffängt,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Familienzuschlag für Lebenspartner

Beamte und Beamtinnen, die mit einer Person desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben wie verheiratete Beamte Anspruch auf Familienzuschlag. Mit diesem Urteil setzt das Verwaltungsgericht Stuttgart von anderslautenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ab. Der vor dem VG Stuttgart klagende Beamte lebt seit September 2001 in einer

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Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartner?

Beamte und Beamtinnen, die mit einer Person desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben wie verheiratete Beamte Anspruch auf Familienzuschlag. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem heute bekannt gewordenen Urteil und stellt sich damit gegen anderslautende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts. Der klagende Beamte lebt

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Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

Die Betriebsparteien können in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil zumindest für einen Sozialplan entschieden, der vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geschlossen wurde. Weder der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch

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Ehegattenunterhalt und Leistungsfähigkeit

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern einerseits und gegenüber Ehegatten andererseits nicht gleichgesetzt werden. Auch wenn die Ansprüche minderjähriger Kinder und – geschiedener – Ehegatten nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. bis zum 31. Dezember 2007 noch den

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Fiktive Einkommenszurechnung beim Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Trotz der nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern können dem

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Familiensache oder keine Familiensache?

Hat das Oberlandesgericht ein Verfahren (hier: durch ausdrückliche Bezeichnung im Rubrum) als Familiensache qualifiziert, so ist der Bundesgerichtshof gemäß § 545 Abs. 2 ZPO an diese Qualifikation mit der Folge gebunden, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 26 Nr. 9 EGZPO unzulässig ist. Eine Familiensache im Sinne des § 621 Abs.

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Baby

Kindesunterhalt und der Splittingvorteil aus einer neuen Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. So urteilte jetzt der Bundesgerichtshof, der sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen hatte, die im Zusammenhang mit den am 1.

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Ehegattenunterhalt für alt und neu

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Unterhaltsrecht zu befassen. In Rechtsprechung und Literatur war noch weitgehend ungeklärt, wie der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau zu bemessen ist und ob sich die Ansprüche wechselseitig zur Höhe beeinflussen. Zum 1.

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Grundfragen zum Betreuungsunterhalt

Der für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich jetzt erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570

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Reform des Insolvenzrechts

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform im Insolvenzrecht beraten. Der Entwurf sieht unter anderem eine Änderungen im Verfahren zur Restschuldbefreiung, eine Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen sowie eine Stärkung der Gläubigerposition im Insolvenzverfahren vor. Im wesentlichen sieht der Gesetzesentwurf folgende Änderungen vor:

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Notar

Düsseldorfer Tabelle

Die Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die ab dem 1. Januar 2008 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 € steigen. Eine Neufestsetzung zum 1. Januar 2008 wurde notwendig, weil

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P-Konto

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Entwurf soll ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt werden, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 ? pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus

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