Hat sich der Ehepartner vor der Ehe bereits ein Jahr in der Berufsausbildung befunden, ist nach allgemeiner Erfahrung davon auszugehen, dass diese ohne Ehe auch abgeschlossen worden wäre und jedenfalls ein ähnlich hohes Einkommen wie der Partner hätte erzielen können. Daher muss der verdienende Ehepartner bei einer Scheidung den in
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