Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiellrechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand umfasst sind, über den mit dem Titel entschieden
LesenSchlagwort: Unterhaltsrückstand
Feststellung zur Insolvenztabelle – und die Zuständigkeit des Familiengerichts
Die Familiengerichte und nicht die Zivilgerichte sind sachlich zuständig für Verfahren, mit denen die Feststellung oder negative Feststellung erstrebt wird, ein zur Insolvenztabelle angemeldeter titulierter Unterhaltsanspruch resultiere aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder nach der Neufassung des § 302 Nr. 1 InsO aus vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem rückständigem Unterhalt. Das
LesenZwangsvollstreckung in Unterhaltssachen – und ihre Einstellung
Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in Frage, wenn der Verpflichtete glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG. Der Bundesgerichtshof hat für die Vollstreckung außerhalb des Unterhaltsrechts entschieden, dass diese grundsätzlich zu einem nicht zu ersetzenden
LesenWegen Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Abtretung einer zum insolvenzfreien Vermögen des Schuldners gehörenden künftigen Forderung an einen Gläubiger nicht entgegen. Wirksamkeit der Vorausabtretung der Gehaltsansprüche Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt für die Vorausabtretung künftiger Forderungen nicht, dass die abgetretenen Forderungen schon im Zeitpunkt der Abtretung bestimmt sind. Sie müssen lediglich im
LesenFeststellung rückständiger Unterhaltsforderungen zur Insolvenztabelle
Rückständige Unterhaltsforderungen können als Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Die Unterhaltsgläubiger haben einen Anspruch darauf, sämtliche Unterhaltsrückstände mit dem Attribut zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen, dass diese aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen stammen, § 170 Abs. 1 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB. Nachdem der
LesenUnterhaltsrückstand im Zugewinnausgleich
Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen. Nach § 1378 Abs. 1 BGB schuldet grundsätzlich der Ehegatte, der den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, dem Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn die Hälfte des Überschusses als Ausgleich. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines
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