Unter welchen Voraussetzungen kann eine nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaats erfolgte rein fiktive Zustellung der Benachrichtigung vom Unterhaltsverfahren ein Anerkennungshindernisses nach Art. 22 lit. e Nr. i HUÜ 2007 darstellen? Mit dieser Frage hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu
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