Der Anspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen das Land Brandenburg auf Zahlung von 76 839 € wegen der Veruntreuung von Bundesmitteln durch eine Mitarbeiterin einer Unterhaltsvorschussstelle ist verjährt. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Eine Mitarbeiterin der Unterhaltsvorschussstelle eines
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