Stromsperre – und ihre Vollstreckung

Ein Titel, der den Schuldner verpflichtet, Zutritt zu einer Stromabnahmestelle zu gewähren und deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers zu dulden, kann insgesamt nach § 892 ZPO durch Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers vollstreckt werden. Für eine Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers nach § 892 ZPO reicht es aus, wenn der Gläubiger eine dem

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Krankenhaus, Pflege

Die verwechselten Medikamente – oder: der versuchte Verdeckungsmord durch Unterlassen

Mit einem versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen nach einer Medikamentenverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte musste sich aktuell der Bundesgerichtshof befassen: Der Ausgangssachverhalt In dem hier entschiedenen Fall befand sich der Patient seit dem 12.11.2015 in vollstationärer Unterbringung im Wohnbereich des Pflegeheims. Nach einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt kehrte der schwerstkranke und schwerstpflegebedürftige

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Frankfurt Skyline

Kommanditbeteiligungen – und die Täuschung durch Unterlassen des Vermittlers

Eine Täuschung durch Unterlassen setzt voraus, dass den Täter aus einem konkreten Rechtsverhältnis die Pflicht trifft, falschen oder fehlenden Vorstellungen des Opfers über entscheidungsrelevante Tatsachen durch aktive Aufklärung entgegenzuwirken. In Betracht kommen insoweit insbesondere Aufklärungspflichten aus Gesetz, aus Vertrag und aus Ingerenz. Entgegen der Auffassung des Landgerichts Würzburg  ergibt sich

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Steuerhinterziehung durch Unterlassen – durch den Angestellten

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten steuerlichen Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB, der als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrahmenverschiebung eröffnet. Im hier entschiedenen

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Der verspätete Notruf – und die Garantenstellung der anderen Spice-Konsumenten

Gemeinsame Drogenkonsumenten sind, wenn einer von ihnen aufgrund des Konsums zusammenbricht, keine Garanten für das Leben des Geschädigten. Eine Garantenstellung ergibt sich weder aus der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft noch aus einem pflichtwidrigen gefährdenden Vorverhalten und auch nicht aus der Schaffung oder Unterhaltung einer Gefahrenquelle. Garantenstellung wegen Zugehörigkeit zu einer

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Ärztlich assistierte Suizide

Der Bundesgerichtshof hat zwei Freisprüche der Landgerichte Hamburg und Berlin in Fällen ärztlich assisiterter Selbsttötungen bestätigt. Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur

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Steuerhinterziehung durch nicht abgegebene Steuererklärungen – und das bereits bekannt gegebene Steuerstrafverfahren

Der Unternehmer ist steuerrechtlich nach § 149 Abs. 2 AO, § 18 Abs. 3 UStG verpflichtet, bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist am 31.05.des Folgejahres eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Die Strafbewehrung der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist jedoch suspendiert worden, wenn das dem Unternehmer bekannt gegebene Steuerstrafverfahren auch Zeiträume betroffen

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Steuerhinterziehung – und die Frage der Tateinheit bei verschiedenen Steuerarten und Veranlagungszeiträumen

Der Bundesgerichtshof hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Tateinheit bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO insoweit nicht mehr fest, als bei mehreren Steuererklärungen deren Abgabe durch „eine körperliche Handlung“ gleichzeitig erfolgt. Das bloße zeitliche Zusammenfallen der Abgabe von mehreren Steuererklärungen, die rechtlich

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Mord durch Unterlassen – die subjektive Seite

Der subjektive Tatbestand des Unterlassens ist nur dann gegeben, wenn der Unterlassende zu dem Zeitpunkt, zu dem er handeln sollte, die Gefahr für das Rechtsgutssubjekt sowie die Umstände kennt, die seine Garantenpflicht begründet. Hinzukommen muss für den Vorsatz aber auch die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig

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Misshandlung von Schutzbefohlenen – und die angeklagten Taten

Soweit sich im Rahmen der Prüfung Anhaltspunkte für eine Straftat der Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB, insbesondere in der Tatbestandsvariante des Quälens, ergeben, wären – da es sich insoweit um eine tatbestandliche Handlungseinheit handeln kann – gegebenenfalls auch weitere Verletzungen (hier: der Säuglinge), die im Anklagesatz keinen Niederschlag

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Täuschung durch Unterlassen – Aufklärungspflicht aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens

Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung zu einer Täuschung durch Unterlassen führt. Ein pflichtwidriges Vorverhalten führt

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Aufklärungspflichten aus Ingerenz – über eigene Straftaten

Die Entscheidung, ob ein bestimmtes, den strafrechtlich missbilligten Erfolg abwendendes Verhalten zumutbar ist, muss grundsätzlich von dem dazu berufenen Tatrichter im Rahmen einer wertenden Gesamtwürdigung des Einzelfalles getroffen werden, in die einerseits die widerstreitenden Interessen der Beteiligten und andererseits die Gefahr für das bedrohte Rechtsgut einzubeziehen sind. Ist mit der

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Fondsgesellschaften – und die Aufklärungspflichten der Geschäftsführer

Geschäftsführer eine Fondsgesellschaft sind gegenüber ihren Anlegern (Gesellschaftern) zur Aufklärung über die den Gesellschafts- und den Gesellschaftervermögen in der Vergangenheit zugefügten erheblichen Vermögensnachteile verpflichtet. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Strafverfahren wäre bei einer auf verschiedene – vom Landgericht näher dargestellte – Weisen möglicher Information der Anleger über die Vermögensschädigungen

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Körperverletzung mit Todesfolge – durch Unterlassen

Die Möglichkeit, § 227 StGB aufgrund einer Körperverletzung durch Unterlassen zu verwirklichen, ist in der Rechtsprechung anerkannt. Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats, eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen komme nur in Betracht, wenn erst durch das Unterbleiben der gebotenen Handlung eine Todesgefahr

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Die sich selbst schädigende Ehefrau – und die Garantenstellung des Ehemannes

Jedenfalls bei bestehender Lebensgemeinschaft sind die Ehegatten einander als Garanten zum Schutz verpflichtet. Zwar unterfällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung grundsätzlich nicht den Tatbeständen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts, wenn sich das mit der Gefährdung vom Opfer bewusst eingegangene Risiko realisiert. Wer eine solche

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Totschlag durch Unterlassen – durch die Tochter

Eine Tochter ist gegenüber der mit ihr zusammen lebenden Mutter garantenpflichtig im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB. Ihre Garantenstellung folgt aus der Schutzpflicht, die sie als Tochter gegenüber ihrer mit ihr in Hausgemeinschaft lebenden Mutter innehatte. Nach § 1618a BGB sind Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht

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Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge – und der spezifische Gefahrzusammenhang

Bei einer Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der erforderliche spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig – soweit nicht allgemeine Gründe für einen Ausschluss der Zurechenbarkeit der schweren Folge eingreifen – gegeben, wenn der Garant in einer ihm vorwerfbaren Weise den lebensgefährlichen Zustand herbeigeführt hat, aufgrund dessen der Tod der zu schützenden Person

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Schwarze Kassen – und die Untreue durch Unterlassen

Die Vermögensbetreuungspflicht eines Vorstandsmitglieds gegenüber der (Aktien)Gesellschaft ergibt sich bereits aus seiner Stellung als Mitglied des Vorstands. Allerdings stellt nicht jedes Unterhalten einer schwarzen Kasse bzw. deren mangelnde Auflösung eine Untreue im Sinne des § 266 StGB dar, sondern nur, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu einem Vermögensnachteil der Treugeberin

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Misshandlung Schutzbefohlener – durch Unterlassen

Der Tatbestand des § 225 Abs. 1 StGB kann in den Tatvarianten des Quälens und des rohen Misshandelns auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Eine Handlungspflicht kann sich insoweit (hier: für die leibliche Mutter) auch bei einem Tatgeschehen (hier: Hetzen der Hunde auf die geistig schwerbehinderte Tochter) ergeben, dass sich in

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Das Risiko der Hausgeburt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen bestätigt. Das Landgericht Dortmund hatte die 62jährige Angeklagte wegen Totschlags (durch Unterlassen) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt, gegen sie ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin und Hebamme verhängt und eine Adhäsionsentscheidung zu Gunsten der Eltern

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Baby-Schütteln – durch Unterlassen

Der Tatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 Abs. 1 StGB) kann in den Tatalternativen des Quälens und des rohen Misshandelns auch durch Unterlassen verwirklicht werden. In Fällen, in denen nicht festgestellt werden kann, wer von beiden Elternteilen die Misshandlung zum Nachteil des gemeinsamen Kindes vornahm, kommt in Anwendung des Zweifelssatzes

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Fremdgelder auf dem Kanzleikonto

Zwar kann der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit in einem Unterlassen im Sinne des § 13 StGB liegen, wenn ein Rechtsanwalt den Tatbestand der Untreue allein dadurch verwirklicht, dass er pflichtwidrig seinem Mandanten oder einem Dritten zustehende Gelder nicht weiterleitet, sondern diese Gelder auf seinem Geschäftskonto belässt und der Vorwurf sich in

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Bewusste Selbstgefährdung – und die Rettungspflicht des Garanten

Eine bewusste Selbstgefährdung lässt grundsätzlich die Erfolgsabwendungspflicht des eintrittspflichtigen Garanten nicht entfallen, wenn sich das allein auf Selbstgefährdung angelegte Geschehen erwartungswidrig in Richtung auf den Verlust des Rechtsguts entwickelt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war ein Sauf- und Kiffabend aus dem Ruder gelaufen. Im Verlaufe des Abends bot

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Der Selbstmord der Ex als Totschlag durch Unterlassen

Der Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Trier verworfen, in dem das Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts konsumierte der Angeklagte das Lösungsmittel GBL (Gamma-Butyrolacton) als Drogenersatz und kannte sich mit Dosierung und

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