Wird bei einem Produkt durch Werbung der Eindruck erweckt, dass die Herstellung in Deutschland erfolgt, ist die Werbung nur zulässig, wenn dort tatsächlich der Ort der Herstellung ist und nicht nur die konzeptionelle Planung stattfindet. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Eilverfahren die angegriffene Werbung
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