Die Haltung sowohl von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem städtischen Wohngrundstück beeinträchtigt die Nachbarn in ihrem Eigentum und Besitz.
In dem hier vom Landgericht Köln entschiedenen Fall stritten zwei Nachbarn, die Eigentümer benachbarter Wohngrundstücke, bebaut mit Wohnhäusern nebst angrenzender
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