Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche – und ihre Durchsetzung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sind beide Parteien Mitglieder derselben

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Die Anzeige im Gemeindeblatt

Einen Unterlassungsanspruch hat nur derjenige, dessen Ehre oder geschäftlicher Ruf durch eine unwahre Behauptung verletzt ist. Mit einem Widerruf können nur Tatsachen zurückgenommen werden, nicht aber subjektive Meinungen, Schlussfolgerungen oder Werturteile.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg in dem

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Taschenrechner

Zu eng geparkte Fahrzeuge

Der Stellplatz für ein Fahrzeug darf in seiner kompletten Breite genutzt werden. Auch wenn das Fahrzeug mehr auf der rechten Hälfte geparkt wird und dem Nutzer der benachbarten Stellfläche dadurch das Einsteigen erschwert wird, liegt keine Eigentumsbeeinträchtigung des benachbarten Fahrzeugs

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Getrennte Geltendmachung gleichartiger Unterlassungsansprüche

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch das Erwirken von gleichlautenden und auf identische Veröffentlichungen gestützten Unterlassungsverfügungen in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Gegendarstellungsansprüche

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Verfolgung von Unterlassungsansprüchen in mehreren, getrennten Verfahren

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch die Geltendmachung gleichgerichteter, auf identische Veröffentlichungen gestützter Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es kann offenbleiben, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten

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Der Strafantrag des Dienstvorgesetzten

Ein öffentlich-rechtlicher Widerrufs- und Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Inhalts der Strafanzeige eines Dienstvorgesetzten (§ 194 Abs. 3 StGB) ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Äußerung gegenüber der Strafverfolgungsbehörde – über die Mitteilung der Anzeigetatsachen hinaus – nicht ehrverletzend oder in sonstiger Weise

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Widerruf des Telefonanbieterwechsels

Es stellt eine verbotene gezielte Behinderung des Mitbewerbers auf dem Telefondienstleistungssektor dar, wenn gegenüber dem ehemaligen Telefondienstleister die Kündigung vom neuen Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist ausgesprochen wird.

So die Entscheidung des Landgerichts Freiburg in dem hier vorliegenden Fall von

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