Telefon

Quellen-TKÜ – und Karlsruhe mag nicht

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die gesetzliche Neuregelung der Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung richteten, nicht zur Entscheidung angenommen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind insbesondere die mit Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017 neu eingeführten und am 24.08.2017 in Kraft getretenen strafprozessualen Befugnisse

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Datenschutzverstöße – und die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union erneut eine Rechtsfrage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Anlass hierzu bot dem Bundesgerichtshof erneut das bei ihm anhängige Verfahren gegen Facebook, in dem der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden hat, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die

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Die Unterlassungsklage gegen ein schweizerisches Internetportal

Für eine Unterlassungsklage gegen ein von einem Schweizer Unternehmen betriebenen Internetportal besteht eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Das Bestehen des Unterlassungsanspruchs kann sich dabei nach deutschem Recht richten. Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO

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Die erfolgreiche Verbandsklage – und die Beschwer des unterlegenen Unternehmers

Zur Bemessung des Werts der Beschwer des unterlegenen Gegners bei einer im Hinblick auf eine verbraucherschutzgesetzwidrige Praxis im Sinne des § 2 UKlaG erhobenen Verbandsklage hat nun erneut der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Gebührenstreitwert in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts-

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage

Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. Hat sich die zulässigerweise erhobene

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die Unterlassungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft

Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 1.12.2020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1.12.2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbandes nicht mehr darauf an, ob ein Vergemeinschaftungsbeschluss vorlag. Dies

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Wiederholungsgefahr – Erstbegehungsgefahr – und der einheitliche Streitgegenstand

Die Prüfung des Anspruchs unter dem Gesichtspunkt einer Erstbegehungsgefahr – statt wie in der Vorinstanz lediglich einer nicht bestehenden Wiederholungsgefahr – steht offen, weil es sich insoweit nicht um einen neuen Streitgegenstand handelt, dessen Geltendmachung eine in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung darstellte. Vielmehr ist ein einheitlicher Streitgegenstand betroffen. Nach der

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Oberlandesgericht München

Abmahnung, negative Feststellungsklage – und die Erstbegehungsgefahr für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch

Die Erhebung einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, zu einer außergerichtlich verfolgten Unterlassung nicht verpflichtet zu sein, begründet regelmäßig keine Erstbegehungsgefahr für das im Feststellungsantrag bezeichnete Verhalten. Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich

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Die Unterlassungsklage des Aktionärs – und die Klagefrist

Eine Unterlassungsklage, mit der ein Aktionär einen Eingriff in seine Mitgliedschaftsrechte durch pflichtwidriges Organhandeln abwehren will, ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben. Für die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsbeschlusses zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss hat der Bundesgerichtshof bereits geklärt, dass diese ohne unangemessene Verzögerung und mit der dem Aktionär

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Buchregal

Die beschränkte Revisionszulassung – und die Annexanträge

Hat das Berufungsgericht die Revision des Beklagten in seinem Entscheidungssatz lediglich auf seinen Verbotstenor beschränkt, ist diese Beschränkung im Hinblick auf die ebenfalls zuerkannten Annexanträge auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht unwirksam. Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist nur wirksam, wenn die Zulassung sich auf einen tatsächlich und rechtlich

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Die Deutsche Umwelthilfe e.V. – und ihre Abmahnungen und Unterlassungsklagen

Einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe – hier: gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, – kann nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs.

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Unterlassungsanspruch – zur Abwehr künftiger Beeinträchtigungen

Bei einem der Abwehr künftiger Beeinträchtigungen dienenden Unterlassungsanspruch wird in der Regel ein Verbot einer als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise begehrt. Diese legt der Antragsteller in seinem Antrag sowie der zu dessen Auslegung heranzuziehenden Begründung fest. Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Unterlassungsbegehrens. Die so verstandenen Unterlassungsanträge

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Bundesverwaltungsgericht

Unterlassungsantrag – und seine hinreichende Bestimmtheit

Ein Verbotsantrag darf zwar nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren stattgegeben würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen würde. Ein auf Unterlassung einer konkreten Verletzungsform gerichteter Antrag ist jedoch regelmäßig ausreichend

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Der Unterlassungsanspruch, die Abwehr künftiger Beeinträchtigung – und der Unterlassungsantrag

Bei einem der Abwehr künftiger Beeinträchtigungen dienenden Unterlassungsanspruch wird in der Regel ein Verbot einer als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise begehrt. Diese legt der Antragsteller in seinem Antrag sowie der zu dessen Auslegung heranzuziehenden Begründung fest. Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Unterlassungsbegehrens. Der so verstandene Unterlassungsantrag

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Rechtsschutzbedürfnis für eine vorbeugende Unterlassungsklage

Eine vorbeugende Unterlassungsklage, mit der ein drohendes tatsächliches Verwaltungshandeln abgewehrt werden soll, ist nur statthaft, wenn sich dieses Handeln hinreichend konkret abzeichnet, insbesondere die für eine Rechtmäßigkeitsprüfung erforderliche Bestimmtheit aufweist. Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes setzt ferner ein besonderes schützenswertes Interesse in dem Sinn voraus, dass es für den Betroffenen nicht

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Wenn der Schnee zum Nachbarn geschaufelt wird

Das absichtliche Verbringen von lediglich ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Grundstück des Nachbarn lässt keine hinreichende Beeinträchtigung des Grundstückseigentums erkennen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Grundstückseigentümers auf Unterlassung abgewiesen. Der Kläger ist Eigentümer und Bewohner eines Hauses Im

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Landgericht Leipzig

Unterlassungsklagen der Verbraucherschutzverbände – Streitwert und Beschwer

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert sich die Beschwer in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz) regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln. Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von

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Oberlandesgericht München

Unterlassungsklage – und die Beschwer des AGB-Verwenders

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert sich die Beschwer in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz) regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln. Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von

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Der Streit um AGB-Klauseln – und die Beschwer

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert sich die Beschwer in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln. Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen

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Nachrichten

Schweizer Rundfunk – und die deutsche Gerichtsbarkeit

Die Berichterstattung einer mit einem öffentlichrechtlichen Rundfunkauftrag ihres Staates beliehenen ausländischen Rundfunkanstalt erfolgt im Verhältnis zu dem von dieser Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffenen Bürger nicht iure imperii im Sinne von Art. 27 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität vom 16.05.1972. Die deutschen Gerichte sind nach Art. 5 Nr.

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Die Auskunft an schweizer Finanzbehörden – und die vorbeugende Unterlassungsklage

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann in Fällen, in denen eine deutsche Finanzbehörde auf das Ersuchen einer ausländischen Steuerverwaltung im Wege zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe i.S. des § 117 Abs. 2 AO die Übermittlung einer entsprechenden Auskunft beabsichtigt, ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB bzw.

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Landgericht Bremen

Unterlassungsantrag – „insbesondere…“

Ein Unterlassungsantrag, der im vorangestellten abstrakten Teil die Verwendung eines Zeichens in Alleinstellung zum Gegenstand hat, im angefügten „Insbesondere“-Teil aber das Zeichen innerhalb einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden Gesamtbezeichnung aufführt, ist widersprüchlich und daher unbestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Der umstrittene Firmenbestandteil – Nutzungsuntersagung und Begehungsgefahr

Soll die Nutzung eines Firmenbestandteils untersagt werden, muss eine Begehungsgefahr nicht nur für die Verwendung der Gesamtbezeichnung, sondern für die Benutzung des Firmenbestandteils bestehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht dabei ein Antrag, der auf Unterlassung der Benutzung des Firmenbestandteils gerichtet ist, weiter als ein Verbotsantrag, der auf Verwendung der

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Oberlandesgericht München

Schadensersatz wegen Befolgung einer Unterlassungsverfügung

Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen zur Befolgung eines Unterlassungsgebots Produkte aus den Vertriebswegen zurückruft. Nach § 945 Fall 1 ZPO ist die Partei, die eine von Anfang an ungerechtfertigte einstweilige Verfügung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden

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Konferenzraum

Unterlassungsklage – Streitgegenstand – Prüfungsreihenfolge

Eine Unterlassungsklage, die die Klägerin auf mehrere rechtliche Aspekte gestützt hat, ist zulässig, ohne dass die Klägerin eine Prüfungsreihenfolge vorzugeben hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem der

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Werbung, Unterlassungsklage – und die konkrete Verletzungsform

Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage ist in Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, davon auszugehen, dass in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt liegt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird. Das Klagebegehren richtet sich danach gegen ein konkret umschriebenes Verhalten, das bei natürlicher Betrachtungsweise den Tatsachenkomplex und damit

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Unterlassungsantrag – und seine hinreichende Bestimmtheit

Ein Unterlassungsantrag kann auch in Anbetracht des Umstands hinreichend bestimmt sein, dass ihm nicht unmittelbar zu entnehmen ist, welche konkreten Handlungs- und Prüfpflichten der Beklagten abverlangt werden sollen. Es reicht aus, wenn sich die zu befolgenden Sorgfaltsund Prüfpflichten aus der Klagebegründung und den Entscheidungsgründen ergeben. Im Übrigen lassen sich die

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Schreibmaschine

Unterlassungsanträge – und die gesetzlichen Ausnahmetatbestände

Bei der Formulierung des Unterlassungsanspruchs ist zu beachten, dass mögliche Einschränkungen aufgrund von gesetzlichen Ausnahmetatbeständen in den Unterlassungsausspruch aufgenommen werden müssen, damit danach erlaubte Verhaltensweisen von dem Verbot ausgenommen sind. Wegen des Bestimmtheitsgebots gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO müssen dabei die Umstände, aus denen sich die Erfüllung

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Bücherregal

Das zu weit gehende Unterlassungsurteil

Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Handlung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unterlassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag. So hatte in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall das gegen den beklagten Apotheker ausgesprochene Unterlassungsgebot

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Landgericht Bremen

Verbotsantrag – und seine inhaltliche Bestimmtheit

Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten

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Vorbeugende Unterlassungsklage – und die Bestimmtheit des Unterlassungsantrags

Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags unterscheiden sich bei der vorbeugenden Unterlassungsklage regelmäßig nicht von denjenigen einer Verletzungsunterlassungsklage. Der Bestimmtheit des Klageantrags steht nicht entgegen, dass der Kläger sein gegen die Beklagte zu 2 gerichtetes einheitliches Klagebegehren aus mehreren Schutzrechten und aus Wettbewerbsrecht herleitet und es sich dabei um

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Oberlandesgericht München

Unterlassungsklage – und der zu unbestimmte Verbotsantrag

Ein Verbotsantrag darf im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen

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Unterlassungsklage – Streitwert und Beschwer

Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richten sich Streitwert und Beschwer in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots. Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände vor Kostenrisiken bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse

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Die Sprachregelung im Kündigungsschutzprozess – und die spätere Zeugenaussage des Arbeitgebers im Strafverfahren

Eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen, die darauf aufbaut, dass der Arbeitgeber oder sein Vertreter im Rahmen einer Zeugenbefragung vor dem Staatsanwalt den Arbeitnehmer belastende Angaben gemacht hat, ist wegen des Zeugenprivilegs im Regelfall bereits unzulässig. Das Zeugenprivileg gilt nicht in Missbrauchsfällen (§ 242 BGB), die in Betracht kommen, wenn

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Markenverletzung – und der Unterlassungsantrag

Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem

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