Rechtsmißbräuchliche Gebührenoptimierung

Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn gleichartige oder in innerem Zusammenhang zueinander stehende und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche vor unterschiedlichen Gerichten geltend gemacht werden.

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch die Geltendmachung gleichgerichteter, auf identische Veröffentlichungen gestützter Unterlassungsansprüche

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Getrennte Geltendmachung gleichartiger Unterlassungsansprüche

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch das Erwirken von gleichlautenden und auf identische Veröffentlichungen gestützten Unterlassungsverfügungen in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Gegendarstellungsansprüche

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