Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn gleichartige oder in innerem Zusammenhang zueinander stehende und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche vor unterschiedlichen Gerichten geltend gemacht werden. Der Einwand, die Antragstellerin habe durch die Geltendmachung gleichgerichteter, auf identische Veröffentlichungen gestützter Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu
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