Ein zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten geschlossener „Beratungsvertrag Sanierung“ ist nicht wegen eines Gesetzesverstoßes (§ 134 BGB) nichtig. Ein solcher SanierungsBeratungsvertrag verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder gegen das Verbot einer gewerblichen Tätigkeit für Steuerberater noch stellt es
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