Bundesfinanzhof (BFH)

Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft – und seine steuerliche Rückwirkung

Gegenstand der Übertragung beim Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft sind die jeweiligen Mitunternehmeranteile der Einbringenden. Jedenfalls im Zeitpunkt der tatsächlichen Einbringung der Mitunternehmeranteile (hier: in Form des Beschlusses des Formwechsels) müssen die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 25 Satz 1, 20, 21 UmwStG 2006 vorliegen. Daran fehlt es, wenn die Überträgerin zuvor

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Der Pachtvertrag als Unternehmensveräußerung

Voraussetzung für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung ist gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Diese Vorschrift beruhte in den Jahren 2005 und 2006 unionsrechtlich

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