Ehegatten, die gemeinschaftlich eine Hundezucht betreiben, bilden eine GbR, die Unternehmerin im Sinne des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes ist.
Der Existenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) steht für den Bundesfinanzhof insbesondere auch nicht entgegen, dass die Eheleute keinen
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