AG/LG Düsseldorf

Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren – und die unterbliebene persönliche Untersuchung

Ein ohne persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist für die Bestellung eines Betreuers grundsätzlich nicht verwertbar. Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte.

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Unterbringungsverfahren – und die angeordnete Untersuchung in der Wohnung

Eine im Unterbringungsverfahren ergangene Anordnung zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Der Ausgangssachverhalt[↑]

In

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