Die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Das Landgericht Mainz hat den Angeklagten wegen Bestechlichkeit in vier Fällen sowie Untreue in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und ihn von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die hiergegen
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