Bundesgerichtshof

Der bestechliche Bürgermeister

Die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Das Landgericht Mainz hat den Angeklagten wegen Bestechlichkeit in vier Fällen sowie Untreue in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und ihn von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die hiergegen

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Volkswagenwerk

Das überhöhte Arbeitsentgelt des Betriebsrats – und die Untreue des Vorstands

Der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB kann erfüllt sein, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt. Die hierfür erforderliche Vermögensbetreuungspflicht ergibt sich im Hinblick auf das

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Volkswagenwerk

Untreue – oder: die Vergütung der Betriebsräte

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Braunschweig im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückverwiesen. Das Landgericht hat die Angeklagten, zwei frühere Vorstände für den Bereich

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500 €-Scheine

Die ungewöhnlich hohe Abfindung

Auch eine ungewöhnlich hohe Abfindung (hier: in Höhe von ca. 72 Monatsgehältern) kann wirksam vereinbart werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm eine Klage der Stadt Iserlohn gegen einen ehemaligen Verwaltungsangestellten auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von rund 265.000,00 € abgewiesen, welche die Stadt ihrem Verwaltungsangestellten im

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Bücherregal

Der Tatbestand der Untreue und was man wissen sollte

Im Sektor des Wirtschaftsstrafrechts lässt sich der Tatbestand der Untreue finden. Wer als Verteidiger einen solchen Fall annimmt, begibt sich in die Königsdisziplin. Sanktioniert wird die Untreue mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall, sehen die Richter von einer einfachen Freiheitsstrafe ab und

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Untreue – oder: das vom Geschäftsführer eigenhändig abgebuchte Gehalt

Der Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB ist ein selbständiges,   neben den Voraussetzungen der Pflichtverletzung stehendes Tatbestandsmerkmal, das nicht in dem Merkmal der Pflichtwidrigkeit aufgehen darf (sog. Verschleifungsverbot). Er ist, abgesehen von einfach gelagerten  und eindeutigen Fällen, eigenständig zu ermitteln, gegebenenfalls anhand üblicher Maßstäbe des Wirtschaftslebens zu konkretisieren

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Untreue – oder: Die Ausgaben für die Verwaltungsräte einer Sparkasse

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von Geschäftsleitern einer bayerischen Kreissparkasse wegen Untreue überwiegend bestätigt: Das Landgericht München II hat einen früheren Vorstandsvorsitzenden einer Kreissparkasse, den Bankkaufmann B., und den damaligen Vorsitzenden des die Aufsicht über den Vorstand ausübenden Verwaltungsrats, den Landrat K., wegen Untreue in jeweils mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen

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Überhöhte Übergangsgelder für ehemalige Funktionäre einer Kassenärztlichen Vereinigung

Mit der Pflichtverletzung durch die Gewährung von Übergangsgeldern an Vorstandsmitglieder einer kassenärztlichen Vereinigung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Untreuevorwurfs zu befassen: Dabei ist der Bundesgerichtshof zunächt von einer Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandsmitglieds ausgegangen: Nach § 266 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer gegen eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht

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Untersuchung

Übergangsgelder für ehemalige Funktionäre einer Kassenärztlichen Vereinigung – und die Frage der Untreue

Der Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der  Kassenärztlichen Vereinigung Berlin  muss, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschieden hat, neu geprüft werden. Das Landgericht Berlin hat drei ehemalige hauptamtliche Vorstandsmitglieder der kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB) sowie deren ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung vom Vorwurf der Untreue aus rechtlichen Gründen freigesprochen Nach den Feststellungen

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Untreue, Bankrott, Betrug – und die Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Tat beendet ist (§ 78a Satz 1 StGB). Dabei läuft bei Tateinheit die Frist für jedes Delikt selbständig. Im Hinblick auf die vorgeworfene Untreue waren die Taten mit dem Abschluss der Verträge beendet, sodass die erst knapp sechs Jahre später erfolgte Anordnung der

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Bankrott – und die Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Tat beendet ist (§ 78a Satz 1 StGB). Dabei läuft bei Tateinheit die Frist für jedes Delikt selbständig. Demgegenüber beginnt die Verjährung des Bankrotts mit Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB, die im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall in

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Geldautomat

Geldabhebungen in der Unternehmenskrise – und der Untreuevorwurf

Einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können im Einverständnis ihrer Gesellschafter grundsätzlich Vermögenswerte entzogen werden, weil sie gegenüber ihren Gesellschaftern keinen Anspruch auf ihren ungeschmälerten Bestand hat. Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft

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Schmiergeld

Schmiergeldzahlungen, Kick-back-Zahlungen – und die Untreue des Finanzvorstandes

Der Finanzvorstand einer Aktiengesellschaft verletzt seine Treuepflicht dadurch, dass er entgegen der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AktG) sowie unter Verstoß gegen das handelsrechtliche Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung (§ 239 Abs. 2 HGB) daran mitwirkt, dass Vermögensgegenstände durch inhaltlich falsche

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Die Vermögensbetreuungspflicht des Stadtkämmerers – und die Spekulation mit Finanzderivaten

Die in § 266 Abs. 1 StGB vorausgesetzte Vermögensbetreuungspflicht folgt für den Stadtkämmerer bzw. den (Ober-)Bürgermeister schon aus diesem Amt. Ihnen obliegt es aufgrund ihres Amtes im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit, die Finanzwirtschaft der Stadt gemäß den gesetzlich geregelten Haushaltsbestimmungen selbstständig zu führen, alle für eine geordnete Finanzwirtschaft erforderlichen Maßnahmen

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Spekulationsgeschäfte aus der Stadtkasse

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin wegen Untreue aufgehoben. Das Landgericht Mannheim hat die angeklagte Stadtkämmerin W. wegen Untreue in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und die Oberbürgermeisterin A. wegen Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und

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Untreue eines Finanzbeamten – bei Investitionszulageentscheidungen

Mit der Untreue eines Finanzbeamten bei Entscheidungen im Zusammenhang mit dem InvZulG 1999 hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierzu bot ein Strafverfahren, in dem zwei leitenden Finanzbeamten des Landes Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeworfen wurde, an ihnen nachgeordnete Finanzbeamte rechtswidrige Weisungen zum Umgang mit Belegenheitsbescheinigungen in Investitionszulagenverfahren nach dem

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Der untreue Kassierer

Ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über deren Inhalt abzurechnen hat, hat in aller Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt. Ohne seine Mitwirkung darf niemand Geld aus der Kasse nehmen, damit bei Fehlbeträgen die Verantwortlichkeit festgestellt werden kann. Das generelle Kontroll- und Weisungsrecht des Dienstherren gegenüber seinem Bediensteten begründet

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Untreue – und die Einwilligung der GmbH-Gesellschafter

Die – wirksame – Einwilligung des Inhabers des zu betreuenden Vermögens schließt die Tatbestandsmäßigkeit der Untreue aus. Bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Vermögensinhabers dessen oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten. Ob erstes Willensorgan der GmbH ist die Gesamtheit ihrer Gesellschafter. Ein (wirksames) Einverständnis des Vermögensinhabers

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Verjährung bei der Untreue

Für das Vergehen der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB gilt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren und eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die den Lauf der Verjährung in Gang setzende Beendigung tritt beim Straftatbestand der Untreue mit dem endgültigen Vermögensverlust

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Spekulationen mit den Gemeindefinanzen

Mit der Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Pflichtwidrigkeit im Sinne von § 266 StGB bei dem Umgang mit haushaltsrechtlichen Bindungen unterliegendem Vermögen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Eine Vermögensbetreuungspflicht ist gegeben, wenn den Täter eine inhaltlich besonders herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen trifft, im Rahmen derer

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Anklage: Untreue – Urteil: Steuerhinterziehung

Die als Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung abgeurteilten Taten waren nicht Gegenstand des Verfahrens geworden, wenn dem Angeklagten in der unverändert zugelassenen Anklageschrift wegen der von ihm entfalteten Tätigkeit Beihilfe zur Untreue vorgeworfen wurde. Es handelt sich bei der (Behilfe zur) Steuerhinterziehung vielmehr im Verhältnis zur angeklagten Untreue bzw. Beihilfe

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Investitionszulagenentscheidungen – und die Vermögensbetreuungspflicht leitender Finanzbeamten

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch zweier leitender Finanzbeamter trotz unberechtigter Auszahlung von Investitionszulagen bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hat den beiden Angeklagten, die in den Jahren 2003 bis 2005 als leitende Finanzbeamte im Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter anderem mit Fragen der Gewährung von Investitionszulagen für förderungswürdige Bauvorhaben befasst waren, Untreuehandlungen zur

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Zahlungsfähig – durch treuwidrige Vermögensverschiebungen

Grundsätzlich ist es für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinn ohne Bedeutung, aus welchen Quellen tatsächlich vorhandene Mittel des Schuldners stammen. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Schuldner die Zahlungsmittel auf redliche oder unredliche Weise beschafft hat. Insolvenzrechtlich sind selbst aus Straftaten herrührende illegale Einkünfte als liquide

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Untreue – und der Vermögensnachteil

Ein Vermögensnachteil im Sinne von § 266 StGB ist durch einen (Wert-)Vergleich des gesamten betroffenen Vermögens vor und nach der beanstandeten Verhaltensweise des vermögensbetreuungspflichtigen Täters zu bestimmen. Maßgeblich ist der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach den pflichtwidrigen Verhaltensweisen zu Lasten des bzw. der betroffenen Vermögen. Für die Bestimmung

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Untreue in der Fondsgesellschaft – und die Nachteile der Gesellschafter

In Fällen, in denen dem Vermögen als Kommanditgesellschaft verfasster Fondsgesellschaften und ihrer Gesellschafter Nachteile zugefügt worden sind, bedarf es weder für den Schuldspruch noch für den strafzumessungsrelevanten Schuldumfang näherer Feststellungen zu der Anzahl der jeweils betroffenen Gesellschafter und dem Umfang ihrer jeweiligen Beteiligung an den Gesellschaftsvermögen. Nach der bisherigen Rechtsprechung

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Täuschung durch Unterlassen – Aufklärungspflicht aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens

Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung zu einer Täuschung durch Unterlassen führt. Ein pflichtwidriges Vorverhalten führt

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Fondsgesellschaften – und die Aufklärungspflichten der Geschäftsführer

Geschäftsführer eine Fondsgesellschaft sind gegenüber ihren Anlegern (Gesellschaftern) zur Aufklärung über die den Gesellschafts- und den Gesellschaftervermögen in der Vergangenheit zugefügten erheblichen Vermögensnachteile verpflichtet. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Strafverfahren wäre bei einer auf verschiedene – vom Landgericht näher dargestellte – Weisen möglicher Information der Anleger über die Vermögensschädigungen

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Die abredewidrig eingesetzte fremde Kreditkarte

Wer von dem berechtigten Inhaber einer Kreditkarte , die Daten der Karte er- hält und unter ihrer Verwendung absprachewidrige Verfügungen tätigt, indem er den Mitarbeitern eines Reisebüros bei der Bezahlung seiner Rechnung bewusst wahrheitswidrig erklärt, der Karteninhaber habe ihm die Ermächtigung zum Einsatz der Kreditkarte erteilt, begeht keinen Computerbetrug. Die

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Schwarze Kassen – und die Untreue durch Unterlassen

Die Vermögensbetreuungspflicht eines Vorstandsmitglieds gegenüber der (Aktien)Gesellschaft ergibt sich bereits aus seiner Stellung als Mitglied des Vorstands. Allerdings stellt nicht jedes Unterhalten einer schwarzen Kasse bzw. deren mangelnde Auflösung eine Untreue im Sinne des § 266 StGB dar, sondern nur, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu einem Vermögensnachteil der Treugeberin

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Untreue durch Kreditgewährung – und die strafrechtliche Veranwortung der Bankvorstände

Die Anwendung des Untreuetatbestands ist auf „klare und deutliche“ Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken; gravierende Pflichtverletzungen lassen sich nur dann bejahen, wenn die Pflichtverletzung evident ist. Allerdings liegt bei einem Verstoß gegen § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG stets eine „gravierende“ bzw. „evidente“ Pflichtverletzung im Sinne dieser Rechtsprechung vor.

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Untreue – und die Nachteilszufügung

Die Nachteilszufügung ist bei der Untreue als Vermögensdelikt allein durch einen Vergleich des Vermögens, das der Betreute ohne die Pflichtverletzung des Täters hätte, mit dem Vermögen festzustellen, über das er infolge der Pflichtverletzung verfügt. Dabei ist jeder Vorteil zu berücksichtigen, der durch die pflichtwidrige Handlung erzielt worden ist. Zum Vermögen

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Normative Tatbestandsmerkmale – und das Vorstellungsbild des Täters

Bei normativen Tatbestandsmerkmalen genügt die Kenntnis der die objektive Pflichtwidrigkeit des Handelns begründenden Umstände für die Begründung des Vorsatzes nicht. Der Täter muss zusätzlich die unter das normative Tatbestandsmerkmal zu subsumierenden Sachverhaltselemente in ihrem für die Unrechtsbegründung wesentlichen Bedeutungsgehalt erfasst haben. Dies betrifft etwa das Tatbestandsmerkmal der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

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Das untreue Rechtsamt

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Leipzig gegen drei Mitarbeiter des Rechtsamts der Stadt Leipzig teilweise aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wirft drei Mitarbeitern des Rechtsamts der Stadt Leipzig und einer Rechtsanwältin vor, sich wegen Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB) und Betrugs (§ 263 StGB) strafbar gemacht zu haben. Den

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Untreue – und der Täter-Opfer-Ausgleich

Obwohl § 46a StGB nach seinem Wortlaut an sich in beiden Varianten für alle Delikte in Frage kommt, können sich aus den unterschiedlichen tatbestandlichen Voraussetzungen von Nummern 1 und 2 jeweils Beschränkungen im Anwendungsbereich ergeben. Dementsprechend versteht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung § 46a Nr. 2 StGB als Regelung über

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(Haushalts-)Untreue im öffentlichen Dienst

Eine (Haushalts)Untreue kann auch bei der unberechtigten Zubilligung von Erfahrungsstufen bei der Einstellung als Tarifbeschäftigte(r) im Öffentlichen Dienst vorliegen. Eine Strafbarkeit des Oberbürgermeisters wegen Untreue im Sinne von § 266 Abs. 1 Fall 2 StGB zum Nachteil der Stadt kommt nur in Betracht, wenn er eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt

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Fremdgelder auf dem Kanzleikonto

Zwar kann der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit in einem Unterlassen im Sinne des § 13 StGB liegen, wenn ein Rechtsanwalt den Tatbestand der Untreue allein dadurch verwirklicht, dass er pflichtwidrig seinem Mandanten oder einem Dritten zustehende Gelder nicht weiterleitet, sondern diese Gelder auf seinem Geschäftskonto belässt und der Vorwurf sich in

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Durch einen Rechtsanwalt veruntreute Fremdgelder – in der Einnahmenüberschussrechnung

Verwendet ein Rechtsanwalt Fremdgelder, die er in fremdem Namen und für fremde Rechnung beigetrieben hat, für eigene Zwecke, verlieren diese nicht die Eigenschaft als durchlaufende Posten und sind im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen. Veruntreute Fremdgelder stellen auch dann keine steuerbaren Einnahmen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts

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Sie hat meine Kreditkarte!

Überlässt der Kreditkarteninhaber seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung, macht sich der Dritte nicht bereits dann strafbar, wenn er die Kreditkarte nach dem Tode des Inhabers weiterhin ausnutzt. Eine jetzt vom Oberlandesgericht Hamm freigesprochener Angeklagte betreute den Haushalt eines im Januar 2013 verstorbenen, vermögenden Bewohners des Kreises Olpe. Dieser

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