Das Landgericht Hannover hat im zweiten Rechtsgang den früheren Oberbürgermeister der Stadt Hannover wegen Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt und seinen Büroleiter vom Anklagevorwurf der Anstiftung zur Untreue freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung des früheren
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