Der Bundesfinanzhof sieht die Verpflichtung, unverzinsliche Betriebsschulden mit 5, 5 % abzuzinsen, jedenfalls für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 als verfassungsgemäß an. Zugleich hat er zudem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt.
Artikel lesenVertragsbeziehungen zwischen verschwägerten Personen unterliegen als Angehörigenverträge

