Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines „total buy out“ gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof auf die Klage einer deutschen Produktionsgesellschaft, die plante, einen
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