Der Bundesgerichtshof hat konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Urheberrechtsinhaber von Internetzugangsanbietern nach § 7 Abs. 4 TMG die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten beanspruchen können. Dem zugrunde lag eine Klage zweier Wissenschaftsverlage gegen die Deutsche Telekom. Die Verlage verlangen von der Telekom, dass diese den Zugang zu den Internetseiten von zwei
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