Die Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen war auch bereits auch nach altem Recht strafbar. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof einen Freispruch des Landgerichts Hamburg im Zusammenhang mit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen: Das Landgericht hatte
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