Ein (rheinland-pfälzischer Landes-)Beamter kann nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz keine finanzielle Entschädigung für Urlaubstage verlangen, die er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand nicht mehr nehmen konnte.
In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall war der
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