Strand

Tariflicher Mehrurlaub – und sein Verfall trotz Arbeitsunfähigkeit

Der Tarifurlaub nach einem (Mantel-)Tarifvertrag kann anderen Befristungsregelungen folgen, als das Bundesurlaubsgesetz sie in § 7 Abs. 3 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaub vorsieht. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall beschäftigt die beklagte Arbeitgeberin,  ein Unternehmen der chemischen Industrie, beschäftigt den Arbeitnehmer seit dem 1.10.1993 als Chemiearbeiter. Der Arbeitnehmer

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Flug

Der Urlaubsanspruch – und die 15-Monatsfrist

Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG kann der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Bezugszeitraum, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er voll erwerbsgemindert oder aufgrund einer seitdem fortbestehenden Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, grundsätzlich nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums

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Bundesarbeitsgericht

Verfall von Urlaubsansprüchen – ausnahmsweise auch ohne Hinweis des Arbeitgebers

Die bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG bei Langzeiterkrankungen geltende 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers so früh im Urlaubsjahr eintritt, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich nicht möglich war, zuvor

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Kalender

Verjährung gesetzlicher Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Der Beklagte

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Schultafel

Lehrer – und der drohende Verfall ihrer Urlaubsansprüche

Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in Nordrhein-Westfalen nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat. In dem hier vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschiedenen Fall hatte eine verbeamtete Lehrerin geklagt, die mit Ablauf des 31. Juli 2019 in den Ruhestand versetzt worden war

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Kalender

Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sind nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen. In dem hier vom Landesarbeitgsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall hatte eine Arbeitnehmerin geklagt, die bei dem beklagten Land

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Kalender

Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null

Der Umfang des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers ist unter Berücksichtigung der kurzarbeitsbedingten Aufhebung der Arbeitspflicht an ganzen Arbeitstagen zu berechnen. Dies folgt aus §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG. Nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG setzt der gesetzliche Urlaubsanspruch – dem Grunde nach – allein das Bestehen

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Kalender

Urlaubsgewährung – und der nicht geäußerte Urlaubswunsch

Nach § 7 Abs. 1 BUrlG hat der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Allerdings ist ein dem Arbeitgeber mitgeteilter Urlaubswunsch nicht

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Fußgängerbrücke

Urlaubsgewährung – und die nicht bestehende Arbeitspflicht

Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht. Für das Vorliegen der für die Gewährung und Inanspruchnahme von Urlaub erforderlichen Arbeitspflicht ist allein die objektive Rechtslage maßgeblich. Danach kann dem Arbeitnehmer für

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Sylt

Gesetzlicher Urlaub oder tarifvertraglicher Urlaub?

Unterscheidet eine tarifvertragliche Regelung – wie § 18 A Nr. 1 und § 18 B Nr. 7 Satz 1 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie – hinsichtlich des Umfangs des Urlaubsanspruchs nicht zwischen gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsansprüchen, erlöschen mit der Gewährung von Urlaub sowohl die einen

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Gehaltsabrechnung

Die auf der Lohnabrechnung aufgeführten Resturlaubstage

Die Arbeitnehmerin hat den (Rest-)Urlaub des Arbeitnehmers mit den Lohnabrechnungen weder anerkannt noch darauf verzichtet, sich auf dessen Erlöschen zu berufen. Ebenso wenig hat sie sich mit diesen verpflichtet, verfallenen Urlaub auch dann abzugelten, wenn dies nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen nicht geschuldet ist. Bei den Angaben in

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Corona

Corona-Quarantäne während des Urlaubs

Eine COVID-19-Quarantäne während des Urlaubs ist nur dann nicht auf den Urlaubsanspruch anzurechnen, wenn eine ärztliche AU-Bescheinigung vorliegt. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall befand sich die Arbeitnehmerin, eine Maschinenbedienerin in einem Produktionsbetrieb, befand sich in der Zeit vom 10.12.2020 bis zum 31.12.2020 in bewilligtem Erholungsurlaub. Nach einem

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Lockdown

„Kurzarbeit Null“ – und die Reduzierung des Urlaubsanspruchs

Jedenfalls eine vertragliche Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über „Kurzarbeit Null“ führt zu einer quotalen Reduzierung des Jahresurlaubsanspruchs des Arbeitnehmers nach den Berechnungsregeln im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2019. Eine vertragliche Vereinbarung in diesem Sinne ist auch eine wirksame Betriebsvereinbarung über die Einführung von „Kurzarbeit Null“. Auf der Grundlage der

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Verfall von vertraglichem Mehrurlaub

Einen Anwendungsfall einer eigenständigen Regelung zum Verfall von vertraglichem Mehrurlaub hatte aktuell das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu entscheiden: Während der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub arbeitsvertraglichen Dispositionen entzogen ist, die sich zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG), können die Arbeitsvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7

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Busunternehmer

Tariflicher Zusatzurlaub im sächsischen Nahverkehr – und die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des „Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen“ (TV-N Sachsen) erhalten Arbeitnehmer, die Tätigkeit im Fahrdienst leisten, im Urlaubsjahr einen Urlaubstag zusätzlich und ab Vollendung des 50. Lebensjahres einen weiteren Urlaubstag (§ 19 Abs. 2 Satz 3 TV-N Sachsen). Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.05.2009 begründet wurde

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Urlaubsanspruch – und seine Verjährung

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV über die Frage ersucht, ob das Unionsrecht die Verjährung des Urlaubsanspruchs nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 194 Abs. 1, § 195 BGB gestattet, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht durch entsprechende Aufforderung und Hinweise

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Motorrad und Meer

Tariflicher Mehrurlaub – und sein Verfall

Die Tarifvertragsparteien sind befugt, die Befristung und Übertragung bzw. den Verfall des Mehrurlaubsanspruchs abweichend vom Bundesurlaubsgesetz festzulegen. Machen sie von dieser Befugnis Gebrauch, bedarf die Annahme, der tarifliche Mehrurlaub solle dennoch, für den Fall, dass der Arbeitnehmer ihn wegen Krankheit nicht nehmen konnte, nicht schon nach der tariflichen Regelung (hier:

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Tariflicher Mehrurlaub – und seine Befristung

Befristet ein Tarifvertrag den Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub eigenständig und verlangt er zudem, dass der Arbeitnehmer den Mehrurlaub zur Meidung seines Verfalls vor einem bestimmten Termin geltend zu machen hat, trägt – abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG – regelmäßig nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer die

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Strand

Jahresurlaub – und seine Verjährung

Zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, hat das Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Die Arbeitnehmerin war vom 01.11.1996 bis zum 31.07.2017 bei dem Arbeitgeber als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Sie hatte im

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Kalender

Die Freistellungsphase der Altersteilzeit – und der Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Urlaubsanspruch für den Zeitraum der Altersteilzeit ist nach § 3 Abs. 1 BUrlG jahresbezogen nach der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht zu berechnen. Mit der Entscheidung, das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell fortzuführen, treffen die Arbeitsvertragsparteien eine Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit für den Gesamtzeitraum der Altersteilzeit,

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Erwerbsminderungsrente – und der Verfall des Urlaubsanspruchs

Zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, bei dem eine volle Erwerbsminderung im Verlauf des Urlaubsjahres eingetreten ist, 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann, hat das Bundesarbeitsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der

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Strand

Krankheit – und der Verfall des Urlaubsanspruchs

Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers? Zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann,

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Der Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Einem Arbeitnehmer steht für den Zeitraum, in dem er sich in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befindet, mangels Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Gesetzlicher Urlaubsanspruch Nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG setzt der gesetzliche Urlaubsanspruch – dem Grunde nach – allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus. Er steht

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Strand

Urlaubsanspruch – und die vergangenheitsbezogene Elementenfeststellungsklage

Nach § 559 Abs. 1 ZPO ist eine Klageänderung in der Revisionsinstanz grundsätzlich ausgeschlossen. Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch hinsichtlich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht. Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des

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Geldrechner

Abgeltung von bereits verfallenen Urlaubsansprüchen

Dem Arbeitgeber steht es frei, mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zu treffen, die ihn verpflichtet, Urlaub zu gewähren, obwohl dieser bereits verfallen ist. Gleiches gilt für eine Vereinbarung, die die Abgeltung verfallenen Urlaubs vorsieht. Eine Vereinbarung in diesem Sinne kommt durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Erklärungen zustande, die

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Verminderter Urlaubsanspruch infolge Sonderurlaubs

Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Der Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG steht – dem Grunde nach – nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat. Jedoch ist der Umfang des dem Arbeitnehmer

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Urlaubsanspruch – und der unbezahlte Sonderurlaub

Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Zeitraum des unbezahlten Sonderurlaubs ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs regelmäßig mit „null“ Arbeitstagen in Ansatz zu bringen. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TV-L beträgt der Urlaubsanspruch bei einer Verteilung der wöchentlichen

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Der gesetzliche Urlaubsanspruch – und die geänderten Arbeitstage

Bei einem unterjährigen Wechsel der Anzahl der Arbeitstage in der Kalenderwoche ist der Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung und der auf sie entfallenden Wochentage mit Arbeitspflicht umzurechnen. Nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses entsteht der volle Urlaubsanspruch jeweils am 1.01.eines Kalenderjahres. Seine Höhe ist

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Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

Ein unbezahlter Sonderurlaub ist bei der Berechnung der Arbeitstage, für die die Arbeitnehmerin im Wege der Urlaubsgewährung von der Arbeitspflicht freizustellen ist, zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG) entsteht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub am 1.01.eines jeden Kalenderjahres. Der Urlaubsanspruch setzt – dem Grunde nach –

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Urlaubansprüche – und ihr Verfall

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Urlaub gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG in der Regel nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums

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Familie

Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Elternzeit

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Die darin vorgesehene Kürzungsmöglichkeit verstößt weder gegen

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Geldwäsche

Urlaubsabgeltung – und der Verfall des Urlaubsanspruchs

Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Die Bestimmung knüpft allein an die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verursachte Unmöglichkeit an, den noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durch bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht

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Schild

Freistellung des Arbeitnehmers in einer Aufhebungsvereinbarung – und die Erfüllung des Mindesturlaubsanspruchs

Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Diese Voraussetzungen erfüllt die in einer Aufhebungsvereinbarung geregelte Freistellung des Arbeitnehmers nicht, wenn er sich nach weiteren Bestimmungen der Aufhebungsvereinbarung weiterhin für

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Urlaubsentgelt – und die Kurzarbeit

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. Dies entschied jetzt der

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Tariflicher Urlaub nach Kalendertagen

Zwar lässt sich ein in Kalender- oder Werktagen festgelegter Urlaubsanspruch auch in Arbeitstage umrechnen (vgl. zu § 3 BUrlG: ErfK/Gallner 18. Aufl. § 3 BUrlG Rn. 6 ff.; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 3 Rn. 30 ff. jew. mwN). Bei wechselnder Verteilung der Arbeitszeit erfolgt die Umrechnung von

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