Gewährt ein Tarifvertrag ein Urlaubsgeld „je Urlaubstag“ oder „für jeden Urlaubstag“, haben schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Anspruch auf dieses zusätzliche Urlaubsgeld auch für Urlaubstage, die ihnen gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX als Zusatzurlaub zustehen. Dies ergibt für das Bundesarbeitsgericht die Auslegung dieser Tarifvorschriften. Urlaubstag ist nach dem
Lesen