Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung

Stehen dem Arbeitnehmer im Kalenderjahr Ansprüche auf Erholungsurlaub zu, die auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhen und für die unterschiedliche Regelungen gelten, findet § 366 BGB Anwendung, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Nimmt der Arbeitgeber dabei keine Tilgungsbestimmung iSv. § 366 Abs. 1 BGB vor,

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Kalender

Urlaubsgewährung – und der nicht geäußerte Urlaubswunsch

Nach § 7 Abs. 1 BUrlG hat der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Allerdings ist ein dem Arbeitgeber mitgeteilter Urlaubswunsch nicht

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Bundesarbeitsgericht

Altersfreizeit – und der Urlaubsanspruch

Die zu ganzen Arbeitstagen zusammengefassten Altersfreizeiten wirken sich nicht anspruchsmindernd auf den bezahlten Erholungsurlaub des Arbeitnehmers aus. Dem tarifvertraglichen Anspruch auf „30 Urlaubstage“ liegt eine regelmäßig an fünf Tagen der Kalenderwoche bestehende Arbeitspflicht zugrunde. Unter dieser Voraussetzung wird der Urlaubsanspruch in der in § 12 II Nr. 1 des Manteltarifvertrags

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Fußgängerbrücke

Urlaubsgewährung – und die nicht bestehende Arbeitspflicht

Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann nach § 362 Abs. 1 BGB das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, soweit für den Freistellungszeitraum eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht. Für das Vorliegen der für die Gewährung und Inanspruchnahme von Urlaub erforderlichen Arbeitspflicht ist allein die objektive Rechtslage maßgeblich. Danach kann dem Arbeitnehmer für

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(Landes-)Arbeitsgericht Hamburg

Urlaubsgewährung per einstweiliger Verfügung

Der Urlaubsgewährung durch eine einstweilige Verfügung steht nicht entgegen, dass grundsätzlich die Abgabe von Willenserklärungen nicht durch eine einstweilige Verfügung angeordnet werden darf. Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes ist dies zu bejahen. Die Fiktion der Freistellungserklärung nach § 894 ZPO tritt durch die Verfügungsentscheidung bereits mit ihrer Zustellung

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Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht Hamburg

Urlaubsgewährung während der zwangsvollstreckungsrechtlichen Weiterbeschäftigung

Die Prozessbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eines titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs begründet kein Arbeitsverhältnis. Der auf die Sicherung des ideellen Beschäftigungsinteresses des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits gerichtete Weiterbeschäftigungsanspruch verlangt nur die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers. Die tatsächliche Beschäftigung während der Zwangsvollstreckung stellt auch unter Anwendung des nach der Rechtsprechung des Europäischen

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Die Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

Im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Dazu muss er den Arbeitnehmer unmissverständlich und endgültig zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht befreien und das Urlaubsentgelt entweder vor

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Urlaubsgewährung während des Kündigungsschutzprozesses

Die Arbeitgeberin ist auch ungeachtet des zwischen den Parteien geführten Kündigungsschutzverfahrens und des vom Arbeitnehmer gestellten Auflösungsantrags zur Urlaubsgewährung verpflichtet. Die vor der rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutz- und den Auflösungsantrag bestehende Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses steht weder einem Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers noch einer Urlaubsgewährung durch

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Die Nachweispflicht des Arbeitgebers

Aus einer Verletzung der sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 8 NachwG ergebenden Nachweispflicht der Arbeitgeberin ergeben sich keine Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmerin wegen verfallener Urlaubsansprüche. Die Pflicht des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem

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Klage auf Erholungsurlaub

Der Leistungsantrag, der auf die Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben Urlaubstagen abzielt, muss den zivilprozessualen Bestimmtheitsanforderungen genügen, wie sie § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO für Klageanträge formuliert. Für das Verständnis eines Klageantrags ist nicht an dem buchstäblichen Wortlaut der Antragsfassung zu haften. Bei Zweifeln ist der

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Altersmäßig gestaffelte Urlaubsansprüche

Die Urlaubsstaffelung eines Tarifvertrages enthält eine auf dem Merkmal des Alters beruhende unmittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer wegen des Alters im Sinne des § 3 Abs. 1 AGG, wenn sie unmittelbar an das Lebensalter anknüpft. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen §§ 1, 3 Abs. 1 AGG. Die Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer ist sachlich

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Die Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV Fragen in Bezug auf die Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung oder Art. 31 Abs.

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Urlaub – und der Ausschluss von Doppelansprüchen

§ 6 Abs. 1 BUrlG, dem zufolge der Anspruch auf Urlaub nicht besteht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist, enthält eine negative Anspruchsvoraussetzung. Dem Arbeitnehmer als Gläubiger des Urlaubsanspruchs obliegt es, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die Voraussetzungen, unter

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Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt,

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Urlaubsgewährung – und die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) ist § 7 Abs. 3 BUrlG zwar unionsrechtskonform so auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder

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