Studenten, denen auf Grund einer Erkrankung ein Urlaubssemester gewährt wird, steht für dieses Semester Ausbildungsförderung grundsätzlich nicht zu.
In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall bewilligte das Studentenwerk dem Studenten für sein Studium an der Fachhochschule für den Zeitraum von
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