Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt ohne eine gesonderte Rundungsvorschrift eine Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen nicht in Betracht. Weder das BUrlG noch der im vorliegenden Fall einschlägige Manteltarifvertrag enthalten eine solche Rundungsregelung. Soweit die Arbeitgeberin für die Auslegung des MTV in erster Linie auf Praktikabilitätserwägungen abstellt, sind diese nicht
LesenSchlagwort: Urlaubstage
Bruchteile von Urlaubstagen – und ihre Rundung
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden, sofern nicht gesetzliche, tarif- oder arbeitsvertragliche Bestimmungen Abweichendes regeln. Es verbleibt bei dem Anspruch auf den bruchteiligen Urlaubstag. Die tatbestandlichen Voraussetzungen, für die §
LesenKlage auf Erholungsurlaub
Der Leistungsantrag, der auf die Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben Urlaubstagen abzielt, muss den zivilprozessualen Bestimmtheitsanforderungen genügen, wie sie § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO für Klageanträge formuliert. Für das Verständnis eines Klageantrags ist nicht an dem buchstäblichen Wortlaut der Antragsfassung zu haften. Bei Zweifeln ist der
LesenNicht gewährte Urlaubstage – im bestehenden Arbeitsverhältnis
Der Anspruch auf Abgeltung des sog. Ersatzurlaubs richtet sich nicht nach § 251 Abs. 1 BGB, sondern nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 BUrlG. Er entsteht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daher besteht kein Anspruch auf Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis. Die
LesenUnterjährige Veränderung der Wochenarbeitstage – und die Anzahl der Urlaubstage
Im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung kann § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch in Zeitabschnitte fragmentiert und damit als Summe mehrerer (Teil-)Urlaubsansprüche zu berechnen ist. Bereits der Wortlaut des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD aF
LesenTeilurlaub im öffentlichen Dienst – und die Urlaubsabgeltung
Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Urlaubsanspruch abzugelten, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Abzugelten ist aber nur ein Urlaubsanspruch, der noch nicht erfüllt ist. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stand der
LesenTeilurlaubstage
Arbeitnehmer können auch Teilurlaubstage beanspruchen. Einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Teilurlaubstagen stehen grundsätzlich keine Rechtsgründe entgegen, soweit sichergestellt ist, dass pro Kalenderjahr jedenfalls ein Teilurlaub in Form von 12 aufeinanderfolgenden Werktagen gewährt wird. Der Arbeitgeber kann Ansprüche auf Teilurlaubstage nur ablehnen, soweit dem im Einzelfall dringende betriebliche Belange
LesenElternzeit, Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft – und der Verfall des Urlaubsanspruchs
§ 17 Satz 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG, wonach die Arbeitnehmerin den vor Beginn der Beschäftigungsverbote/der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhaltenen Erholungsurlaub auch noch nach Ablauf der Verbote/der Elternzeit im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann, verlängern nicht den Übertragungszeitraum des § 7 Abs. 3
LesenArbeitsvertrag ab dem 1. Juli – und der Jahresurlaub
Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1.07.eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen Vollurlaubsanspruch erwerben. Nach § 4 BUrlG wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Die Formulierung „nach sechsmonatigem Bestehen“ zeigt, dass der volle Urlaubsanspruch nicht bereits „mit
LesenDas beendete Arbeitsverhältnis – und die Urlaubsabgeltung nach langanhaltender Erkrankung
Der Urlaub ist auf das laufende Kalenderjahr befristet. Er muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG). Mit dem Ende des Kalenderjahres erlischt grundsätzlich der Urlaubsanspruch, sofern nicht von dem Willen des Arbeitnehmers unabhängige Hinderungsgründe vorliegen. Dies gilt auch im Falle einer langandauernden
LesenKündigung, Wiedereinstellung, Kündigung – und die Urlaubsdauer
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach § 7 Abs. 4 BurlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub. Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies in der Regel urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach (erneuter) Erfüllung
LesenElternzeit – und die Kürzung des Urlaubsanspruchs
Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die
LesenElternzeit – und die Kürzung des Erholungsurlaubs
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen
LesenZusätzliche Urlaubstage für ältere Arbeitnehmer
Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter
LesenArbeitszeitschutzkonto und die Ausgleichstage
Tarifvertraglich vereinbarte Urlaubstage, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen, sowie gesetzliche Feiertage dürfen nicht als Ausgleichstage gebucht werden. So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall des Universitätsklinikums Köln, das bei der Führung von Arbeitszeitschutzkonten übergesetzliche Urlaubstage und gesetzliche Feiertage als Ausgleichstage berücksichtigt hat. Zwischen der Bezirksregierung Köln als
LesenAltersdiskriminierung bei der Urlaubsdauer im öffentlichen Dienst
Die Regelung in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD, wonach Beschäftigte nach der Vollendung ihres 40. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub haben, während der Urlaubsanspruch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres nur 26 Arbeitstage und bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nur 29 Arbeitstage beträgt,
LesenKeine altersabhängige Staffelung beim Urlaub
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält eine Bestimmung, wonach Arbeitnehmer, die bestimmte Altersgrenzen erreicht haben, zusätzliche Urlaubstage erhalten. Diese Bestimmung des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD verstößt nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG in
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