Entschädigung für verfallenen Urlaub

Der Arbeitgeber kann im Wege des Schadensersatzes verpflichtet sein, nicht gewährten Urlaub nachzugewähren (sog. Ersatzurlaub).

Gewährt der Arbeitgeber einen rechtzeitig verlangten Urlaub nicht und verfällt der Urlaub sodann aufgrund seiner Befristung, so wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um,

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