Kosten für eine Hörgeräteversorgung

Eine Hörgeräteversorgung ist bereits dann vom Unfallversicherungsträger zu leisten, wenn die MdE 10 % oder unter 10 % beträgt, solange die beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit des Versicherten nur eine wesentliche Teilursache darstellt.

So die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe in dem hier

Artikel lesen