Landgericht Koblenz

Der willkürliche Richterspruch

Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht.  Das ist anhand objektiver

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Bundesfinanzhof (BFH)

Tatbestandsberichtigung bei BFH-Urteilen

Ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Revisionsurteils ist grundsätzlich wegen Fehlens des erforderlichen Rechtsschutzinteresses unzulässig. Eine Ausnahme gilt, wenn der Antrag eigene tatsächliche Feststellungen des Revisionsgerichts (etwa zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen) oder die Wiedergabe der Revisionsanträge oder sonstiger Prozesserklärungen der Beteiligten in der Revisionsinstanz betrifft. Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Tatbestandsberichtigungsantrag

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Oberlandesgericht Köln

Teil-Vorbehaltsurteil – und die Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen

Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch des Bestellers gegenüber dem Werklohnanspruch des Architekten hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung bezogen: Gesetzlich ausdrücklich normierte Voraussetzung für eine Entscheidung unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung der Beklagten ist gemäß § 302 ZPO allein, dass die Verhandlung über die

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Das Urteil des Finanzgerichts – und die fehlenden Feststellungen zur Zusammenveranlagung

Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung in einem tatrichterlichen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO führt. Es stellt einen materiellen Rechtsfehler dar, wenn das Finanzgericht die tatbestandlichen Voraussetzungen für

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Die fehlende Verkündung eines Urteils

Die Verkündung eines Urteils erfolgt im Namen des Volkes durch Verlesung der vollständigen Urteilsformel einschließlich Kostenentscheidung, Streitwert und ggf. einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung, jedenfalls aber durch Bezugnahme auf die schriftlich niedergelegte Urteilsformel; sie hat immer in öffentlicher Sitzung zu erfolgen, § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2

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Kalender

Das per EB zugestellte Urteil – und die Revisionsfrist

Bei einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist das Urteil erst dann zugestellt, wenn der Bevollmächtigte oder ein beauftragter Mitarbeiter es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Formfehler bei der Verkündung des arbeitsgerichtlichen Urteils

Die Verkündung eines Urteils erfolgt im Namen des Volkes durch Verlesung der vollständigen Urteilsformel einschließlich Kostenentscheidung, Streitwert und ggf. einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung, jedenfalls aber durch Bezugnahme auf die schriftlich niedergelegte Urteilsformel; sie hat immer in öffentlicher Sitzung zu erfolgen, § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Die erneute Klage – und das frühere klageabweisende Urteil

Die Rechtskraft bewirkt, dass zwischen den Parteien eines Rechtsstreits über das Bestehen oder Nichtbestehen der aus dem vorgetragenen Sachverhalt im Urteil hergeleiteten Rechtsfolge eine nochmalige Verhandlung und Entscheidung unzulässig, die erkannte Rechtsfolge also unangreifbar ist. Wird in einem nachfolgenden Prozess über den identischen prozessualen Anspruch oder dessen kontradiktorisches Gegenteil gestritten,

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Urteilstatbestand vs. Sitzungsprotokoll

Nach § 314 ZPO liefert der Tatbestand des Urteils Beweis für das mündliche Vorbringen. Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden. Eine etwaige Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen kann nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden. Wird die Berichtigung im ersten Rechtszug getroffener Feststellungen nicht beantragt, sind sie

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das nicht hinreichend begründete Urteil

Ein Verfahrensmangel nach § 119 Nr. 6 FGO liegt nur vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht. Dies erfordert nicht, dass jedes Vorbringen der Beteiligten im Einzelnen erörtert werden müsste;

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Das Berufungsurteil – und die zu knappen Urteilsgründe

Ist ein Urteil entgegen § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht mit Gründen versehen, ist der absolute Revisionsgrund des § 547 Nr. 6 ZPO nur der Fall, wenn Entscheidungsgründe entweder vollständig fehlen oder sie unverständlich, verworren oder nichtssagend sind oder Ausführungen enthalten, die wegen ihrer Dürftigkeit und Unvollständigkeit den

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Die im Urteil fehlende Urteilsformel

Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte. Die Urteilsformel ist nach § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO bei der Verkündung zu verlesen und nach § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsschrift aufzunehmen. Die maßgebliche Information über den Inhalt

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Berufungsurteil – und die Wiedergabe der Berufungsanträge

Nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO muss ein Berufungsurteil zwar keinen Tatbestand enthalten, grundsätzlich ist aber eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil mit einer Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen erforderlich, wozu zumindest auch die sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge gehört. Obwohl das Berufungsgericht

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Der versehentlich zugestellte Urteilsentwurf

Bei der versehentlich zugestellten klagestattgebenden Urteilsausfertigung handelt es sich um ein Nichtbzw. Scheinurteil, das als solches weder der formellen noch der materiellen Rechtskraft fähig ist. Ein Urteil mit diesem Inhalt ist nicht verkündet worden. Es handelt sich lediglich um einen Urteilsentwurf, der als solcher trotz Ausfertigung und Zustellung an die

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Landgericht Leipzig

Die teilweise Entscheidung durch Versäumnisurteil

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit eines Streitgegenstands nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen ist. Danach war es im vorliegenden Streitfall nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht teilweise durch streitiges Urteil entschieden hat,

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Unterschrift

Urteile – und die erfoderlichen Unterschriften

Nach § 72b Abs. 1 ArbGG kann das Urteil eines Landesarbeitsgerichts durch sofortige Beschwerde angefochten werden, wenn es nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung vollständig abgefasst und mit den Unterschriften sämtlicher Mitglieder der Kammer versehen der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Die Vorschrift erfordert lediglich ein formal vollständig abgefasstes Urteil, also

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Finanzgerichtliche Urteilsformalia

Nach § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO ist das Urteil schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Hierzu müssen sich bei den Akten jeweils die von den Berufsrichtern unterschriebenen Entscheidungen befinden, wobei ordnungsgemäß unter Angabe des Hinderungsgrundes durch den Bundesfinanzhofsvorsitzenden vermerkt wird,

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Kalender

Berufungsfrist – und das Empfangsbekenntnis über die Urteilszustellung

Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung grundsätzlich nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass diese im Fristenkalender notiert worden

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Schreibmaschine

Prozessaufrechnung mit Teilforderungen

Wird mit einer Gegenforderung aufgerechnet, so ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft fähig (§ 322 Abs. 2 ZPO). Deshalb muss auch die Gegenforderung in einer § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügenden

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Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben. Der Tenor allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten. Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht. Rechtsausführungen sowie nachteilige oder

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Landgericht Bremen

Tenor vs. Entscheidungsgründe

Bei einem Widerspruch zwischen Tenor und Entscheidungsgründen ist grundsätzlich der Tenor maßgebend. Dies gilt auch dann, wenn etwa das Beschwerdegericht in dem Tenor die Rechtsbeschwerde zugelassen, abweichend davon aber die Voraussetzungen für die Zulassung in den Gründen verneint hat. Allein der nicht auf den konkreten Fall bezogene Satz in den

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Wenn das Gericht zuviel zuspricht…

Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Gericht nicht befugt einer Partei etwas zuzusprechen, was diese nicht beantragt hat. Diese Vorschrift gilt auch im Beschlussverfahren. Welchen Verfahrensgegenstand ein Antragsteller mit seinem Begehren zur Entscheidung gestellt und über welchen Verfahrensgegenstand das Gericht entschieden hat, ist nicht allein nach

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Herausgabeklagen – und die Fristbestimmung

§ 510b ZPO findet nur Anwendung auf Anträge, die auf die Vornahme einer Handlung gerichtet sind. Bei Herausgabeansprüchen richtet sich die Zulässigkeit einer Fristsetzung nach § 255 ZPO; ein zugleich gestellter Antrag auf Zahlung von Schadensersatz unter der auflösenden Bedingung des fruchtlosen Fristablaufs ist – anders als in dem Verfahren

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AG/LG Düsseldorf

Der Herausgabeanspruch – und seine Titulierung

Beantragt ein Gläubiger, den Schuldner zur Herausgabe einer Sache zu verurteilen, diesem eine Frist zur Herausgabe der Sache zu setzen und ihn weiter zu verurteilen, nach fruchtlosem Ablauf der Frist Schadensersatz statt der Leistung zu zahlen, liegt in diesem Antrag ein Verlangen auf Schadensersatz statt der Leistung, wenn der Gläubiger

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Strafurteil – und die Darstellung der Indizien

Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden; die Sachverhaltsschilderung soll ein geschlossenes Ganzes bilden und – unter Weglassung alles Unwesentlichen – kurz, klar und bestimmt sein. Beruht die Überzeugung des Landgerichts

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Landgericht Bremen

Der verkündete Urteilstenor

Die Rüge des Klägers, das schriftlich abgefasste Urteil entspreche nicht dem verkündeten Urteilstenor, ist unzulässig, wenn dieser ausweislich der Sitzungsniederschrift so verkündet worden ist, wie er auch aus dem schriftlich abgefassten Urteil ersichtlich ist. Nach § 165 Satz 1 ZPO beweist das Protokoll die Beachtung der für die mündliche Verhandlung

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Die fehlende Namensangabe im Urteil

Ist der Betroffene im Urteil nicht namentlich bezeichnet, aber aufgrund anderer Angaben eindeutig identifizierbar, ist das Urteil nicht unwirksam. Der Umstand, dass im Urteilskopf die Person des Betroffenen nicht bezeichnet ist, hat auf den Bestand des Urteils keinen Einfluss. Das Urteil enthält in den Gründen mit Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und

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Willkürliche Gerichtsentscheidungen

Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1

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Landgericht Bremen

Urteil trotz Insolvenzeröffnung

Mit der Insolvenzeröffnung ist das Verfahren unterbrochen worden und es durfte ein Urteil nicht mehr erlassen werden (§ 240 Satz 1 ZPO). Insoweit hätte hier auch das Urteil vom 29.09.2016 nicht erlassen werden dürfen, und zwar unabhängig davon, ob der „Erlass“ (vgl. § 318 ZPO) bereits mit der Übergabe an

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Der noch nicht beschiedene Befangenheitsantrag – und die Unterschrift unter dem Urteil

Das Urteil kann durch die Berufsrichter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, abgesetzt und unterschrieben werden, auch wenn über die gegen sie nach Abschluss der Instanz gestellten Befangenheitsanträge noch nicht entschieden worden ist. Allerdings sind die Befangenheitsanträge nicht schon wegen Beendigung der Instanz offensichtlich unzulässig. Es kommen nämlich noch Verfahrenshandlungen

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Originalbeschlüsse in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 541 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar, wonach der Originalbeschluss mit den Unterschriften der Richter zu den Sammelakten des Gerichts genommen und dafür eine beglaubigte Abschrift in die Gerichtsakte eingeheftet wird. Der Beschluss ist also nicht deswegen nicht rechtswirksam geworden, da in der Akte

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Beschluss statt urteil – und das richtige Rechtsmittel

Hat das Landgericht eine Entscheidung, die als Urteil zu ergehen hat, als „Beschluss“ bezeichnet, führt dies nicht dazu, dass eine Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO das statthafte Rechtsmittel wäre. Auf die Bezeichnung der Entscheidung kommt es nicht an. Maßgebend für die Frage, welches Rechtsmittel statthaft ist, ist das Verfahrensrecht.

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Die Verhinderung des Beisitzers bei der Urteilsunterschrift

Nach in der Sache übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Vorsitzenden ein Spielraum hinsichtlich der Annahme der Verhinderung eines Beisitzers aus tatsächlichen Gründen zu. Teils wird dieser Spielraum als Ausübung pflichtgemäßen Ermessens verstanden, teils als Beurteilungsspielraum gedeutet. Ungeachtet der Unterschiede in den Formulierungen besteht in der Sache Einigkeit darüber, dass

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Das gefälschte Urteil – frisch vom Anwalt

Das Anfertigen einer gefälschten einfachen Urteilsabschrift muss keine strafbare Urkundenfälschung sein. In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall erhielt ein Rechtsanwalt aus Hamm im Jahr 2011 von einem Mandanten den Auftrag, restlichen Lohn gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber des Mandanten gerichtlich geltend zu machen. Er fertige zunächst ein außergerichtliches Anwaltsschreiben,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Maschinelle Beglaubigung eines Gerichtsbescheids

Wie bei der Zustellung eines Urteils oder anderer Entscheidungen genügt für die Zustellung des Gerichtsbescheids gemäß §§ 104, 106, 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 ZPO die Beglaubigung durch maschinelle Bearbeitung, versehen mit dem Gerichtssiegel, ohne handschriftliche Unterzeichnung. Eine Gerichtskosten-Erinnerung ist unzulässig, soweit keine kostenrechtlichen

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Oberlandesgericht München

Das „nicht mit Gründen versehene“ Urteil

Nach gefestigter Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 547 Nr. 6 ZPO gegeben und ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil „nicht mit Gründen versehen“, wenn der notwendige Inhalt des Urteils nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben

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Urteilsverkündung – und der fehlende Beisitzer

Ein Urteil kann auch in Abwesenheit eines Beisitzers wirksam verkündet werden. Ein Urteil wird erst durch seine förmliche Verlautbarung mit allen prozessualen und materiellrechtlichen Wirkungen existent. Bis dahin liegt nur ein Entscheidungsentwurf vor, der allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugen kann. Die Verlautbarung eines Urteils erfolgt grundsätzlich öffentlich im Anschluss

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Beweiskraft tatbestandlicher Feststellungen – und die Bezugnahme auf schriftsätzlichen Vortrag

Die Beweiskraft der tatbestandlichen Feststellungen entfällt nicht deshalb, weil das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil zur Ergänzung des Sach- und Streitstands gemäß § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen hat. Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dem Tatbestand keine Beweiskraft zukommt, wenn

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