Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ergänzung eines Urteils

Der Antrag auf Ergänzung eines Urteils nach § 120 Abs. 1 VwGO ist nur zulässig, wenn zumindest die Möglichkeit des Übergehens eines gestellten Antrags oder der Kostenfolge schlüssig aufgezeigt wird. Ein danach offensichtlich unzulässiger Ergänzungsantrag kann durch Beschluss ohne mündliche

Artikel lesen

Urteilsberichtigung

§ 118 VwGO gestattet die Berichtigung aller Bestandteile eines Urteils. Eine einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO liegt aber nur dann vor, wenn dem Gericht bei der Äußerung seines Willens ein

Artikel lesen