Landgericht Koblenz (Sitzungssaal 2)

Strafurteil – und die nachträgliche Korrektur des Schuldspruchs

Ein Berichtigungsbeschluss, den die Strafkammer nach der Urteilsverkündung und noch vor dem Eingang des schriftlichen Urteils auf der Geschäftsstelle erlassen und damit die Schuldsprüche korrigiert hat, vermag  keine Wirkung zu entfalten. Eine Berichtigung der Urteilsformel durch das Tatgericht nach abgeschlossener Urteilsverkündung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn es um die Korrektur

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Landgericht Hamburg

Divergenz zwischen verkündeter und schriftlicher Urteilsformel

Bei Divergenz zwischen verkündeter Urteilsformel und dem zu den Akten gebrachten schriftlichen Urteil ist die verkündete Urteilsformel ausschlaggebend. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält – entgegen der vom 5. Strafsenat geäußerten Ansicht – an seiner Auffassung fest, dass das Übereinstimmen von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel von Amts

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Die im Urteil fehlende Urteilsformel

Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte. Die Urteilsformel ist nach § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO bei der Verkündung zu verlesen und nach § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsschrift aufzunehmen. Die maßgebliche Information über den Inhalt

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BTM-Delikte – und die Urteilsformel

Die ausdrückliche Bezeichnung des Handeltreibens als „unerlaubt“ im Schuldspruch ist entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen. Darüber hinaus bedarf es beim bewaffneten Handeltreiben nicht des Zusatzes „in nicht geringer Menge“, denn der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2

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Das Rechtsmittel der Nebenklägerin

Gemäß § 400 Abs. 1 StPO kann der Nebenkläger das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird. So liegt der Fall jedoch, wenn die Nebenklägerin nicht die Anwendung eines Qualifikationstatbestandes, sondern lediglich einer anderen – hinsichtlich der Mindeststrafe höheren – Strafzumessungsvorschrift begehrt. Dies

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Strafgesetzliche Normen – und die Urteilsformel

§ 267 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz StPO bezweckt den Ausschluss jeden Zweifels darüber, welche gesetzlichen Bestimmungen vom Gericht angewendet wurden. Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass das Gericht die Rechtslage des entschiedenen Falles in ihrer vollen Breite erkannt, bedacht und gewürdigt hat. Da die Liste der angewendeten Vorschriften

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Landgericht Bremen

Rechtskraft und Urteilsformel

Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen. Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der

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