Nach § 314 Satz 1 ZPO liefert der Tatbestand eines Urteils den Beweis für das mündliche Parteivorbringen vor dem Gericht. Dies schließt die Abgabe von Prozesserklärungen in der mündlichen Verhandlung ein. § 314 ZPO gilt auch für die Antragstellung in der mündlichen Verhandlung. Dabei konnte es das Bundesarbeitsgericht im vorliegenden
LesenSchlagwort: Urteilstatbestand
Die Bezugnahme des Finanzsgerichts auf die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes
Die Wiedergabe der Entscheidungsgründe dient der Mitteilung der wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren. Ein Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre
LesenLücken im Urteilstatbestand – und die Bezugnahme auf Parteivortrag
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dem Tatbestand keine Beweiskraft zukommt, wenn und soweit er Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten aufweist. Solche Mängel müssen sich allerdings aus dem Urteil selbst ergeben. Diesem Erfordernis ist genügt, wenn ein Widerspruch zwischen den tatbestandlichen Feststellungen und einem konkret in Bezug genommenen
LesenDie verweigerte Tatbestandsberichtigung
Ist eine Berichtigung des Tatbestands nach § 320 ZPO beantragt worden, kann eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil aber auch in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des
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