Landgericht Bremen

Tenor vs. Entscheidungsgründe

Bei einem Widerspruch zwischen Tenor und Entscheidungsgründen ist grundsätzlich der Tenor maßgebend.

Dies gilt auch dann, wenn etwa das Beschwerdegericht in dem Tenor die Rechtsbeschwerde zugelassen, abweichend davon aber die Voraussetzungen für die Zulassung in den Gründen verneint hat. Allein

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Landgericht Bremen

Der verkündete Urteilstenor

Die Rüge des Klägers, das schriftlich abgefasste Urteil entspreche nicht dem verkündeten Urteilstenor, ist unzulässig, wenn dieser ausweislich der Sitzungsniederschrift so verkündet worden ist, wie er auch aus dem schriftlich abgefassten Urteil ersichtlich ist.

Nach § 165 Satz 1 ZPO

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Unbestimmter Urteilstenor

Ein Urteil ist wirkungslos, wenn sich aus ihm keine eindeutige Entscheidung ergibt.

Wesentlicher Bestandteil eines jeden Urteils ist die Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO). Aus ihr muss sich entnehmen lassen -erforderlichenfalls unter Heranziehung des übrigen Urteilsinhalts-, wie

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der zu unbestimmte Urteilstenor

Ein Urteil ist wirkungslos, wenn sich aus ihm keine eindeutige Entscheidung ergibt. Wesentlicher Bestandteil eines jeden Urteils ist die Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO). Aus ihr muss sich entnehmen lassen -erforderlichenfalls unter Heranziehung des übrigen Urteilsinhalts-, wie

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