Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die vorzulegenden Unterlagen

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, weil das Bundesverfassungsgericht nur

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die nicht vorgelegten Unterlagen

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen bedarf es außer der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt; zumindest muss der wesentliche Inhalt wiedergegeben werden, weil das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen,

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung – und die Kostenerstattung

Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung dadurch erledigt, dass die einstweilige Verfügung auf – am selben Tag wie die Verfassungsbeschwerde eingelegten – Antrag der Beschwerdeführerin durch Urteil des Landgerichts aufgehoben wird, besteht kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen. Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung der

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG  ist der Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen. Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen. Aus dem Vortrag eines Beschwerdeführers muss sich

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Kalender

Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – und die Monatsfrist

Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist. In Strafsachen werden Entscheidungen regelmäßig sowohl dem Verteidiger als auch

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BVerfGE

Urteilsverfassungsbeschwerde – und ihre Begründung

Wendet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit der Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend, dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

Eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe richtet, muss erkennen lassen, dass die Ablehnung von Prozesskostenhilfe den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit im gerichtlichen Verfahren verletzt hat. Das ist zwar nicht ausgeschlossen, wenn ein Gericht eine Frage bereits im summarischen Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe durchentscheidet, die verfassungsrechtlich umstritten ist. Mit einer

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Justizzentrum Köln

Rechtliches Gehör im Verfahren nach § 495a ZPO – und die Begründung der Verfassungsbeschwerde

Wendet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend, dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung

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BVerfGE

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die formellen und materiellen Substantiierungsanforderungen

Nach den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden formellen und materiellen Anforderungen ist der Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen. Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen.

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – und die Einlegungsfrist

Im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen strafgerichtliche Entscheidungen ist die Angabe aller Zugangszeitpunkte – also sowohl des Zugangs bei dem oder den Verteidiger(n) als auch beim Beschuldigten – oder die Klarstellung, dass nur eine einzige (gegebenenfalls formlose) Bekanntgabe erfolgt ist, jedenfalls dann erforderlich, wenn sich die Einhaltung der Monatsfrist nicht ohne Weiteres aus

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Schreibmaschine

Verfassungsbeschwerde – und der zur Begründung erforderliche Vortrag

Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn ihre Begründung eine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht in der nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG erforderlichen Weise erkennen lässt. Eine diesen Vorschriften genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen

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Amtsgericht Aurich

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die vorherige Anhörungsrüge

Der Subsidiaritätsgrundsatz gebietet – über die bloße formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, dass ein Beschwerdeführer das ihm Mögliche tut, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird. Er muss insbesondere alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

Ein Beschwerdeführer muss nach den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, § 92 BVerfGG hinreichend substantiiert und schlüssig darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint, was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung erfordert. Will der Beschwerdeführer

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Kalender

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die Monatsfrist

Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn nicht geprüft werden kann, ob sie fristgemäß erhoben wurde, weil eine schlüssige Darlegung fehlt, dass die einmonatige Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist.  So auch bei der vorliegenden Verfassungsbeschwerde: Nach Darstellung des Oberlandesgerichts Frankfurt

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte darzulegen. Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde haben sich die Beschwerdeführer mit dieser in der Regel ins Einzelne gehend inhaltlich auseinanderzusetzen. Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll.

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Verkehrsschild

Verfassungsbeschwerde in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

Aufgrund der Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG müssen Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden, soweit ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist.  Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des

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Schreibmaschine

Die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird. Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser in der Regel ins Einzelne gehend inhaltlich auseinanderzusetzen. Es muss deutlich

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Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung – und ihre Begründung

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG ist ein Beschwerdeführer gehalten, den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen. Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und

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Bundesverfassungsgericht

Urteilsverfassungsbeschwerde – und ihre Begründung

Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird. Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen. Es muss deutlich werden, inwieweit durch die

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Maßregelvollzug

Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird. Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen. Es muss deutlich werden, inwieweit durch die

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen – und die Begründungserfordernisse

Nach den Begründungs- und Substantiierungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint. Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung,

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Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidungen

In der Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist der Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen. Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts und – soweit dies in diesem Rahmen erforderlich ist – mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht auseinandersetzen. Aus dem Vortrag

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Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte in einer den Begründungs- und Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise darzutun. Danach muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts

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Oberlandesgericht München

Die zurückgewiesene Berufung – und die Begründung der Verfassungsbeschwerde

Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO unter Bezugnahme auf einen Hinweisbeschluss zurückgewiesen, muss zur Substantiierung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich dem Bundesverfassungsgericht auch der Hinweisbeschluss während der Beschwerdefrist vorgelegt oder sein wesentlicher Inhalt mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Verfassungsbeschwerde nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG

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Verfassungsbeschwerde – und die nicht vorgelegten Unterlagen

Werden die zur Begründung einer gegen eine gerichtiche Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde erforderlichen Unterlagen aus dem (fach-)gerichtlichen Verfahren nicht vorgelegt, ist die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig. So hat etwa das Bundesverfassungsgericht im vorliegenden Fall eine Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des §

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die nicht hinreichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung

In der Begründung einer Verfassungsbeschwerde haben die Beschwerdeführer darzulegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert. Dazu müssen sie aufzeigen, inwieweit eine Maßnahme die bezeichneten Grundrechte verletzen soll. Dieses Begründungserfordernis ist nicht erfüllt, wenn die Beschwerdeführer lediglich pauschal Verfassungsverstöße durch die angegriffene Entscheidung behaupten, ohne diese jedoch näher darzustellen

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Unterschrift

Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung – und die erforderliche Begründung

Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, muss sich der Beschwerdeführer mit der Entscheidung und ihrer Begründung substantiiert auseinandersetzen. Für eine hinreichende Begründung ist ein Vortrag erforderlich, der das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Die Begründungspflicht erstreckt

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Schreibmaschine

Urteilsverfassungsbeschwerde – und die nicht vorgelegten Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren

Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer alle vorgebrachten Einwände bereits im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren geltend macht und das Bundesverfassungsgericht dies prüfen kann. Daran fehlt es, wenn der Beschwerdeführer für die verfassungsrechtliche Beurteilung insoweit unverzichtbare Unterlagen, namentlich die Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, nicht vorlegt und sie ihrem wesentlichen

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