Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die nicht hinreichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung

In der Begründung einer Verfassungsbeschwerde haben die Beschwerdeführer darzulegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert. Dazu müssen sie aufzeigen, inwieweit eine Maßnahme die bezeichneten Grundrechte verletzen soll.

Dieses Begründungserfordernis ist nicht erfüllt, wenn die Beschwerdeführer lediglich pauschal Verfassungsverstöße

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Urteilsverfassungsbeschwerde – und die nicht vorgelegten Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren

Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer alle vorgebrachten Einwände bereits im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren geltend macht und das Bundesverfassungsgericht dies prüfen kann.

Daran fehlt es, wenn der Beschwerdeführer für die verfassungsrechtliche Beurteilung insoweit unverzichtbare Unterlagen, namentlich die Begründung

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