Bundesfinanzhof (BFH)

Nach Verkündung gestellte Prozessanträge

Nach Verkündung der instanzbeendenden Entscheidung gestellte Anträge auf Wiedereröffnung, Richterablehnung und Prozesskostenhilfe sind als offensichtlich unzulässig zu verwerfen.

Soweit in den nach Beschlussverkündung eingereichten Schriftsätzen sinngemäß oder ausdrücklich Anträge auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 93 Abs. 3 Satz

Artikel lesen
Oberlandesgericht München

Wann wird ein Urteil zum Urteil?

Ein Urteil wird erst durch seine förmliche Verlautbarung mit allen prozessualen und materiell-rechtlichen Wirkungen existent. Verkündungsmängel stehen dem wirksamen Erlass eines Urteils nur entgegen, wenn gegen elementare, zum Wesen der Verlautbarung gehörende Formerfordernisse verstoßen wurde, so dass von einer Verlautbarung

Artikel lesen