Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig holt eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage ein, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.
Darauf zielt
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