Sandkasten

Der Streit ums Umgangsrecht – und der dem Kind bislang unbekannte Vater

Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des

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Familie

Mit-Mutterschaft kraft Gesetzes?

Vom personellen Schutzbereich des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle auch die Ehefrau der Mutter des Kindes erfasst, weil sich die zentralen Begründungselemente der (verfassungsrechtlichen) Elternschaft bei natürlicher Zeugung auf gleichgeschlechtliche Ehegatten oder Partner übertragen lassen. Denn sie schenken durch ihre

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Familie

2 Mütter?

Das Oberlandesgericht Celle hält die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts in § 1592 BGB für verfassungswidrig, wonach die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter die Rechte und Pflichten des zweiten Elternteils nicht von Gesetzes wegen mit der Geburt des Kindes, sondern allenfalls über eine Adoption erlangen kann. Das Oberlandesgericht hat daher ein bei

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Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater

Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt das Interesse des leiblichen Vaters eines Kindes, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Dem leiblichen Vater ist Zugang zu einem Verfahren zu gewähren, um auch rechtlich die Vaterstellung erlangen zu können. Prüfung und Feststellung der Vaterschaft sind Teil der verfahrensrechtlichen Gewährleistung aus

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Der biologische Vater und die Leihmutterschaft

Vater – im rechtlichen Sinne – ist in Deutschland unter anderem, wer zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat. Beides setzt keine biologische Abstammung voraus. Auch wenn die Kinder auf dem Wege der – in Deutschland nicht zugelassen – Leihmutterschaft in den USA

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Mann-zu-Frau-Transsexuelle = Vater

Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen. In dem hier vom Bundesgerichtshof ging es um eine in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Transsexuelle. Der Beschluss über die Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ist

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Der Frau-zu-Mann-Transsexuelle – und seine Mutterrolle

Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, ist im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde der Transsexuelle im Jahr 1982 als Kind weiblichen Geschlechts geboren; ihm wurden die weiblichen Vornamen „B.D.“ erteilt.

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Das Umgangsrecht des biologischen Vaters – und die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern

Die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, genügt allein nicht, um ein Umgangsrecht des biologischen Vaters abzulehnen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sid aus der Beziehung des aus Nigeria stammenden Antragstellers mit einer verheirateten Frau die Ende 2005 geborenen Zwillinge

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Die biologische Mutter als rechtlicher Vater?

Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der Änderung seines personenstandsrechtlichen Geschlechts ein Kind empfangen und geboren hat, ist in das Geburtsregister als Mutter des Kindes mit seinen (früheren) weiblichen Vornamen einzutragen. Die biologische Mutter bleibt damit im Verhältnis zum Kind stets Mutter und nicht Vater. Eine gebärende Person hat für ihr Kind

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