Die VBL und ihr modifiziertes Erstattungsmodell

Die Gegenwertregelung im satzungsergänzenden Beschluss des Verwaltungsrats der VBL vom 21.11.2012 benachteiligt die ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen.

Das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität ist kein geeignetes Korrektiv für das Bedarfsmarktkonzept, wenn (unangemessene) Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfolgen des marktbeherrschenden Anbieters nach Aufhebung von Marktzutrittschranken

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VBL-Versicherungspflicht

Die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht ist nicht darauf gerichtet, Ansprüche des Einzelnen gegen eine Koalition auf veränderte, neue Leistungen oder bestimmte, bisher von ihr nicht angebotene Bedingungen einer Leistungserbringung zu begründen.

Auch ein marktbeherrschendes Versicherungsunternehmen muss sich beim Angebot von

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Gegenwertforderung der VBL

§ 23 Abs. 2 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS), der die Zahlung eines Gegenwerts für die bei der VBL verbleibenden Versorgungslasten bei Beendigung einer Beteiligung regelt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des ausgeschiedenen Beteiligten unwirksam.

Dies

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Startgutschriften in der VBL

Wer gerichtlich gegen die Startgutschriften in der VBL-Versorgung vorgehen will, tut gut daran, eine Unverbindlichkeitserklärung bereits vorgerichtlich bei der VBL einzufordern:

In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung

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Die Sanierungsgelder der VBL

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durfte im Rahmen ihres Systemwechsels zu Recht von den an ihr beteiligten Arbeitgebern sogenannte Sanierungsgelder fordern, wie jetzt der Bundesgerichtshof

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Kein Auskunftsanspruch gegen die VBL

Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt,

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Fiktive Überschussbeteiligung bei der VBL

Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zu.

Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den

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Späteinsteiger bei der VBL

Der geringere Nettoversorgungssatz für Versicherte der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder, die bei Eintritt des Versicherungsfalls das 50. Lebensjahr vollendet haben und bei denen die gesamtversorgungsfähige Zeit nach § 42 Abs. 1 VBLS a.F. kürzer ist als die Zeit

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Baby

Versorgungsausgleich im öffentlichen Dienst

Bei der zeitratierlichen Ermittlung des Ehezeitanteils eines betrieblichen Anrechts beeinflusst eine Teilzeitbeschäftigung des Versorgungsberechtigten die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit grundsätzlich nicht.

Eine zum 31. Dezember 2001 nach § 75 VBL-Satzung ermittelte Besitzstandsrente ist auf ein vor diesem Stichtag liegendes Ehezeitende zurückzurechnen.

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Fleisch für den Irak

Die Rückforderungsansprüche des Zolls für aufgrund unrichtiger Angaben eines Exporteurs zu Unrecht gewährte Ausfuhrsubventionen können nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bis 2001 geltenden Fassung, welche für vermögensrechtliche Ansprüche grundsätzlich eine dreißigjährige

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Passives Wahlrecht bei der Kommunalwahl

Die das passive Wahlrecht gewährleistenden Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl werden nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei Wahlen auf kommunaler Ebene durch das Grundgesetz nicht subjektivrechtlich gewährleistet. Während die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze bei Bundestagswahlen mit der Verfassungsbeschwerde

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