Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder kann hinsichtlich der Zusammensetzung seines Anlage-Portfolios einer Auskunftspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz unterliegt.
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) regelt den allgemeinen Zugang zu Umweltinformationen. Alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen sind
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