Konkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle – und die inzidente Prüfung der der Auswahlentscheidung

Im Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten. Dies gilt auch für Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit. Die Auswahlentscheidung stellt keine Maßnahme der Dienstaufsicht im

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Die VBL und ihr modifiziertes Erstattungsmodell

Die Gegenwertregelung im satzungsergänzenden Beschluss des Verwaltungsrats der VBL vom 21.11.2012 benachteiligt die ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen.

Das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität ist kein geeignetes Korrektiv für das Bedarfsmarktkonzept, wenn (unangemessene) Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfolgen des marktbeherrschenden Anbieters nach Aufhebung von Marktzutrittschranken

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VBL-Versicherungspflicht

Die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht ist nicht darauf gerichtet, Ansprüche des Einzelnen gegen eine Koalition auf veränderte, neue Leistungen oder bestimmte, bisher von ihr nicht angebotene Bedingungen einer Leistungserbringung zu begründen.

Auch ein marktbeherrschendes Versicherungsunternehmen muss sich beim Angebot von

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Gegenwertforderung der VBL

§ 23 Abs. 2 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS), der die Zahlung eines Gegenwerts für die bei der VBL verbleibenden Versorgungslasten bei Beendigung einer Beteiligung regelt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des ausgeschiedenen Beteiligten unwirksam.

Dies

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Startgutschriften in der VBL

Wer gerichtlich gegen die Startgutschriften in der VBL-Versorgung vorgehen will, tut gut daran, eine Unverbindlichkeitserklärung bereits vorgerichtlich bei der VBL einzufordern:

In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung

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Die Sanierungsgelder der VBL

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durfte im Rahmen ihres Systemwechsels zu Recht von den an ihr beteiligten Arbeitgebern sogenannte Sanierungsgelder fordern, wie jetzt der Bundesgerichtshof

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Besitzstandsrente im Versorgungsausgleich

Hat ein Versorgungsberechtigter bereits am 31. Dezember 2001 eine laufende Versorgungsrente der VBL bezogen, die infolge des Systemwechsels in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes seit 1. Januar 2002 als Besitzstandsrente gezahlt wird, ist der Ehezeitanteil der Besitzstandsrente im Zeit-Zeit-Verhältnis der

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