OVG Münster

Die Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts – durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung

Im Berufungsverfahren ist eine mündliche Verhandlung grundsätzlich geboten, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts neue, im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht angesprochene Rechtsfragen oder Tatsachen entscheidungserheblich werden.

Hat das Oberverwaltungsgericht hiernach verfahrensfehlerhaft ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 130a Satz

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kommunale Standortplanung für Mobilfunkanlagen

Eine gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen ist grundsätzlich zulässig. Eine hierzu erlassene Veränderungssperre kann einem noch nicht fertig gestellten Vorhaben auch entgegengehalten werden, obwohl dieses nach dem Bauordnungsrecht des Landes verfahrensfrei gestellt ist.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht die

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Laufhaus in Schöneberg

Beschließt eine Gemeinde für ein Gebiet einen neuen Bebauungsplan und parallel zur Sicherung seiner Planung eine Veränderungssperre, so kann ein zuvor gegebener Anspruch auf Baugenehmigung durch diese Veränderungssperre weggefallen sein.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren des

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