Schuldzinsen für Darlehen zur Pilotenausbildung sind nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz jedenfalls dann steuerlich nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, wenn im Anschluss an die Ausbildung eine Anstellung im Ausland – im entschiedenen Fall in Österreich – erfolgt.
Artikel lesen







































