Fußgängerzone

Verkaufsoffener Sonntag und die Genehmigung

Ein verkaufsoffener Sonntag kann dann nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) genehmigt werden, wenn die Veranstaltung einen Besucherstrom auslösen, der die Zahl der Besucher, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kämen, übersteigt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Eintrittskarte

Ticketplattform mit Ausschließlichkeitsbindung

Die Verdrängungswirkung von Ausschließlichkeitsbindungen eines marktbeherrschenden Unternehmens besteht während der Laufzeit dieser Vereinbarung, während der dem Abnehmer keine oder nahezu keine Wahlmöglichkeit für eine andere Bezugsquelle verbleibt. Zumindest eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren ist in diesen Fällen wettbewerbsbeschränkend. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bot die betroffene

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Die Untersagung einer „Konzertveranstaltung“

Von Veranstaltungen wie Skinheadkonzerten ausgehenden Gefahren ist in erster Linie mit Mitteln des Versammlungsrechts zu begegnen und durch Auflagen entgegen zu wirken. So hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot eines Skinhead-Konzerts durch das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt und

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Die Genehmigung einer Kulturveranstaltung

Eine Stadt hat, wenn sie beabsichtigt die Genehmigung einer Veranstaltung zu versagen, den Antrag so rechtzeitig zu bescheiden, dass die Veranstalter darauf noch reagieren können. Dabei muss der Stadt bewusst sein, dass bestimmte Veranstaltungen eines gewissen Vorlaufs bedürfen. Wird die Ablehnung einer Genehmigung erst drei Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, hat

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Das Abifestival und die Pflichten des Veranstalters

Aus der über den normalen Gebrauch der Straßen hinausgehenden (Sonder-)Nutzung folgt die Pflicht, an der Umsetzung des veranstaltungsbezogenen Verkehrslenkungs- und -sicherungskonzeptes mitzuwirken, insbesondere die geforderten Verkehrsposten bereitzustellen. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall der verkehrsregelnden Maßnahmen zum Abifestival 2012 in Lingen. Der Veranstalter des Festivals

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Welpentötung als „Performance“

In der behördlichen Entscheidung, eine Veranstaltung zu verbieten, bei der die Tötung von Wirbeltieren ohne Grund und ohne Betäubung gezeigt werden soll, liegt kein verfassungswidriger Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte (hier Kunstfreiheit). Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag abgelehnt, mit dem die Antragstellerin gegen das vom vom

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