Eintrittskarte

Ticketplattform mit Ausschließlichkeitsbindung

Die Verdrängungswirkung von Ausschließlichkeitsbindungen eines marktbeherrschenden Unternehmens besteht während der Laufzeit dieser Vereinbarung, während der dem Abnehmer keine oder nahezu keine Wahlmöglichkeit für eine andere Bezugsquelle verbleibt. Zumindest eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren ist in diesen Fällen wettbewerbsbeschränkend.

Artikel lesen

Das Abifestival und die Pflichten des Veranstalters

Aus der über den normalen Gebrauch der Straßen hinausgehenden (Sonder-)Nutzung folgt die Pflicht, an der Umsetzung des veranstaltungsbezogenen Verkehrslenkungs- und -sicherungskonzeptes mitzuwirken, insbesondere die geforderten Verkehrsposten bereitzustellen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall der verkehrsregelnden

Artikel lesen

Welpentötung als „Performance“

In der behördlichen Entscheidung, eine Veranstaltung zu verbieten, bei der die Tötung von Wirbeltieren ohne Grund und ohne Betäubung gezeigt werden soll, liegt kein verfassungswidriger Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte (hier Kunstfreiheit).

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den

Artikel lesen