Eine Regelung in einem Haustarifvertrag, wonach er mit dem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband endet, ist wirksam.
Im vorliegenden Fall bezweckte die entsprechende Regelungen einen Gleichlauf von Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin auf der einen und Geltung des (Sanierungs-)Haustarifvertrags auf der
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