Bereits begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers können die Einstellung in ein Beamtenverhältnis verhindern; dies gilt insbesondere dann, wenn eine aktive politische Funktion für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Parteigliederung ausgeübt wurde und eine glaubhafte Distanzierung fehlt.
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