Keine Entschädigungen im NRW-Kopftuchstreit

Zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, müssen vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden.

In den beiden jetzt vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Streitfällen hatten mehrere Lehrerinnen muslimischen Glaubens vom

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Einstellungshöchstaltersgrenze der Verbeamtung

Die Einstellungshöchstaltersgrenze der Verbeamtung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich gerechtfertigt.

Mit ihr verfolgt der Gesetzgeber das legitime Ziel, ein angemessenes Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit zu schaffen.

Einstellungshöchstaltersgrenzen können im Zusammenspiel mit den Ruhestandsgrenzen – insbesondere im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung

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Der übergangene behinderte Bewerber

Die öffentliche Hand ist kein Arbeitgeber wie jeder andere. Dementsprechend dürfen im öffentlichen Dienst dem Bewerber um einen Arbeitsplatz auch Fragen gestellt werden, die bei einem privaten Arbeitgeber Schadensersatzansprüche des daraufhin abgelehnten Bewerbers nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auslösen würde.

So

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Altersgrenze für Beamte

Das Land Rheinland-Pfalz darf die Berufung in das Beamtenverhältnis davon abhängig machen, dass Bewerber das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

In fünf jetezt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Verfahren hatten sich Lehrer, die

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Rechtswidrige Teilzeitanordnung bei Beamten

Durch rechtswidrige Anordnung von Teilzeit kann der Dienstherr die gesetzlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche eines Beamten nicht verkürzen. Bei Aufhebung der Anordnung kann der unfreiwillig teilzeitbeschäftigte Beamte die rückwirkende Nachzahlung der Besoldungsdifferenz zu den Bezügen eines vollzeitbeschäftigten Beamten und die versorgungsrechtliche

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Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg

Ein sich auf den Beschäftigungsumfang beziehender Zusatz in einer Ernennungsurkunde macht die Beamtenernennung nicht unwirksam. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in zwei bei ihm anhängigen Verfahren brandenburger „Teilzeit-Lehrer“. Weiter stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, das es für eine Teilzeitbeschäftigung gegen den

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Keine Altersgrenze für die Verbeamtung

Für die Verbeamtung besteht derzeit nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz zumindest in Rheinland-Pfalz keine wirksame Höchstaltersgrenze. Das Land Rheinland-Pfalz kann daher den Antrag zweier Lehrerinnen auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht mit der Begründung ablehnen, sie überschritten die Höchstaltersgrenze von

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