Das gegenüber einer Lehrerin einer Düsseldorfer Grundschule ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aller Voraussicht nach rechtmäßig. Die Lehrerin habe, so das Verwaltungsgericht, wiederholt die aus der seinerzeit geltenden Fassung der Coronabetreuungsverordnung folgende Verpflichtung, zweimal wöchentlich
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