Ein Tierheim besitzt keine Befugnis, die von ihr vermittelten Tiere ihren Besitzern eigenmächtig wieder wegzunehmen. Eine solche eigenmächtige Rückführung von vermittelten Tieren durch das Tierheim stellt auch dann eine verbotene Eigenmacht dar, wenn der Tierhalter gegen den „Tierüberlassungsvertrag“ verstößt.
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