Das Verbotszeichen 260 der StVO verbietet nicht das Schieben und Parken von Krafträdern. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und einen 48-jährigen Betroffenen unter Aufhebung eines Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe vom Februar 2008 vom Vorwurf eines fahrlässigen ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr freigesprochen. Der Betroffene hatte im Juli 2007 sein
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