Ein EU-Mitgliedstaat kann die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung eines Erzeugnisses, das pflanzliche Eiweiße enthält, nicht verbieten, solange er für das vegane bzw. vegetarische Lebensmittel er keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung
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