Deliktische Forderungen – und die Insolvenztabelle

Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt; und vom Schuldner nicht bestritten worden ist. Wie

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Nachtragsverteilung etwaiger Steuererstattungsansprüche

Das Finanzamt kann bei Steuererstattungsansprüchen nicht gegenüber dem Insolvenzschuldner mit befreiender Wirkung leisten, wenn dessen Einkommensteuererstattungsanspruch der Nachtragsverteilung (§ 203 Abs. 1 InsO) unterliegt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde mit Beschluss des Amtsgerichts am 1.07.2008 das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Insolvenzschuldners eröffnet. Im Jahr 2010 kündigte

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Die rechtswidrige Überleitung des Verbraucherinsolvenz- ins Regelinsolvenzverfahren – und die Verwalterbestellung

Wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet und sodann durch eine rechtsbeständige Entscheidung ein Insolvenzverwalter eingesetzt, ist dessen Bestellung nicht deshalb als wirkungslos zu erachten, weil sich die Überleitung nachfolgend als rechtswidrig erweist und nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegeben war. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde über das Vermögen

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Oberlandesgericht München

Risikolebensversicherung – und die in der Wohlverhaltensphase angefallene Todesfallleistung

Nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist eine Nachtragsverteilung anzuordnen, wenn nach dem Schlusstermin Gegenstände der Masse ermittelt werden. Dies gilt auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei dem während der Wohlverhaltensphase entstandenen Anspruch auf die Todesfallleistung aus der von der Schuldnerin abgeschlossenen Risikolebensversicherung handelt es sich um einen Gegenstand

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