Mit der Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus der Pfalz, in dem die Parteien um die Rückerstattung von den klagenden
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